ADAC Nordrhein: Diese zehn Tipps sollten Autofahrer im Herbst beachten
Ab 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind. Zulässig sind laut ADAC nur noch Modelle mit Alpine-Symbol. Die M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus.
Starker Regen, rutschige Blätter, eine tiefstehende Sonne oder Nebel stellen Autofahrer im Herbst vor besondere Herausforderungen. Mit zunehmend schlechteren Straßen- und Wetterverhältnissen, kürzeren Tagen sowie einem saisonbedingt dichteren Verkehr steigt das Unfallrisiko. Das ADAC Nordrhein gibt zehn Tipps, worauf Autofahrer im Herbst achten sollten:
1. Fahrweise anpassen und drei goldene Regeln beachten
Der ADAC Nordrhein rät dazu, die Fahrweise im Herbst an die veränderten Bedingungen anzupassen und nennt drei wichtige Regeln: mehr Abstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und Licht an. Auf nasser Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg bei einer Vollbremsung mit 50 Kilometern pro Stunde im Vergleich zu trockenem Asphalt von 11 auf 20 Meter. Wenn zudem noch Herbstlaub oder verlorenes Erntegut (in ländlichen Gebieten) auf schon feuchte Straßen fallen, entsteht eine rutschige Mischung. In solchen Situationen können die Reifen den direkten Kontakt zur Straße verlieren. Auch Sicherheitsassistenten wie ESP und ABS kommen in diesem Fall rasch an die Grenze des Machbaren.
2. Rutschgefahr bei Regen und Laub: Gas weg, auskuppeln, gegenlenken, bremsen
Wenn das Auto trotz angepasster Fahrweise ins Rutschen gerät, empfiehlt der ADAC Nordrhein vier Schritte: Fuß vom Gaspedal nehmen, auskuppeln, gefühlvoll gegenlenken und bremsen. Mit etwas geringerer Geschwindigkeit lässt sich das Auto oft schon wieder besser kontrollieren. Reagiert das Fahrzeug nicht mehr, hilft nur eine Vollbremsung. Grundsätzlich gilt: Langsameres Fahren reduziert die Rutschgefahr.
3. Den richtigen Sicherheitsabstand wählen
Der ADAC Nordrhein rät zur Zwei-Sekunden-Regel. Dabei sucht man sich einen markanten Punkt am Fahrbahnrand und zählt langsam „21, 22“, sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert hat. Erst nach zwei Sekunden sollte man selbst an dieser Stelle vorbeifahren. Sonst ist der Abstand zu gering. Bei extremen Verhältnissen wie Starkregen oder Nebel sollten Autofahrer nicht mehr den halben Tacho als Anhaltspunkt für den Abstand zu wählen. Die vom ADAC empfohlene Faustformel lautet dann: Geschwindigkeit gleich Abstand.
4. Faustregeln für die passende Geschwindigkeit kennen
Sobald der Scheibenwischer bei Regen auf die höchste Stufe gestellt werden muss, sollten Autofahrer laut ADAC nur noch maximal 80 km/h fahren. Besonders in den Morgen- und Abendstunden können im Herbst zudem plötzlich auftretende Nebelbänke die Sichtverhältnisse stark beeinträchtigen. Auch dann heißt es: Fuß vom Gas. Sinkt die Sichtweite durch Nebel oder Starkregen auf unter 50 Meter, müssen Autofahrer die Nebelschlussleuchte einschalten. Die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt auch auf Autobahnen dann nur noch 50 km/h.
5. Abblendlicht besser manuell einschalten
Viele Autofahrer verlassen sich auch in der dunklen Jahreszeit auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht selbstständig aktiviert. Doch aufkommende Nebelbänke erkennt der Lichtsensor teilweise nicht. Deshalb rät der ADAC Nordrhein, das Abblendlicht am besten manuell einzuschalten. Wenn die Sichtweite durch Nebel oder Regen weniger als 150 Meter beträgt, können die Nebelscheinwerfer helfen. Die Nebelschlussleuchte darf inner- wie außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Haben sich die Sichtverhältnisse wieder gebessert, das Ausschalten nicht vergessen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
6. Blendungsgefahr mit sauberen Scheiben und richtiger Sitzposition verringern
Der ADAC Nordrhein empfiehlt, die Scheiben regelmäßig gründlich zu reinigen und von Insektenresten und anderem Schmutz zu befreien. Auch auf gut funktionierende Wischerblätter (mindestens jährlich kontrollieren lassen) sowie saubere Innenscheiben sollten Autofahrer achten. Schmutzreste können durch direkte Sonneneinstrahlung die Sicht besonders beeinträchtigen und die Blendung verstärken. Bei grellem Gegenlicht sollte man keinesfalls die Scheibenwischanlage aktivieren. Das verschlechtert die Sicht rapide, weil der Schmutz zunächst verschmiert. Wichtig ist laut ADAC auch die richtige Sitzposition. Viele Autofahrer sitzen zu tief, so dass die Sonne unter der Sonnenblende hindurch scheint. Deshalb sollte der Sitz so aufrecht wie möglich eingestellt sein.
Bei niedrigen Temperaturen und beschlagenen Scheiben im Fahrzeuginneren hilft ein Microfasertuch. Das Kondenswasser mit dem Ärmel des Pullis oder der Hand wegwischen, verschlechtert die Sicht oft weiter. Mit Hilfe der Klimaanlage lässt sich in der regnerischen Übergangszeit und im Winter bei Temperaturen von mehr als 5 Grad die Luftfeuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum niedrig halten.
7. Beleuchtung checken und kostenlosen Licht-Test machen
Obwohl die meisten Autos mittlerweile über ein eigenes Lichtdiagnosesystem verfügen, war laut Statistik des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) 2023 mehr als jeder vierte Autofahrer mit Beleuchtungsmängeln unterwegs. Gerade bei zunehmender Dunkelheit im Herbst sind defekte Lampen, beschädigte Gläser oder stark verschmutzte Reflektoren ein großes Sicherheitsrisiko. Sind die Scheinwerfer falsch eingestellt, wirkt sich das ebenfalls negativ auf die Sicht des Fahrers aus (zu tief) oder sie blenden den entgegenkommenden Verkehr (zu hoch). Der ADAC Tipp: Das Abblendlicht soll maximal zwei Leitpfosten weit die Fahrbahn voraus gut ausleuchten (rund 100 Meter). Wichtige Informationen zur Beleuchtung stehen in der Bedienungsanleitung.
Wer auf Nummer sicher gehen will, macht einen Licht-Check in einer Fachwerkstatt oder beim ADAC. In den Prüfzentren des ADAC Nordrhein in Köln und Oberhausen sowie auf den mobilen Prüfstationen schauen sich die Technik-Experten des Clubs u.a. die Funktionsfähigkeit der Fahrzeug-Außenbeleuchtung an. ADAC Mitglieder können das Angebot kostenlos nutzen. Während der Licht-Test-Wochen im gesamten Oktober ist der Check auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei (Terminvereinbarung unter 0800 534 24 66 erforderlich). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Fahrzeughalter eine Licht-Test-Plakette als Nachweis für eine funktionierende Beleuchtung.
8. Frühzeitig auf Winterreifen wechseln
Laut ADAC Nordrhein kann die altbekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ nach wie vor als grobe Orientierung für den Reifenwechsel dienen. Die ersten beiden Oktoberwochen sind ein guter Zeitpunkt für den Reifenwechsel. Kommt über Nacht der Frost oder gibt es einen plötzlichen Wetterumschwung, sind Autofahrer auf der sicheren Seite. Selbst wenn die Temperaturen tagsüber nochmal auf 15 bis 20 Grad klettern, nehmen die Reifen dadurch keinen Schaden. Der ADAC Nordrhein rät dazu, schon jetzt einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren, sofern man nicht selbst Hand anlegen will. Die Werkstätten sind im Oktober erfahrungsgemäß stark ausgelastet. Wenn noch eine neue Bereifung bestellt werden muss, dauert das zusätzlich. Spätestens, wenn Reif- oder Eisglätte, Glatteis, Schneematsch oder Schnee auf den Straßen beginnen, sind Winterreifen Pflicht. Wer bei solchen Verhältnissen dann noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Der ADAC Nordrhein empfiehlt, beim Kauf neuer Winterräder keine Reifen zu wählen, die älter als zwei Jahre sind. Wer alte Winterreifen weiter fährt, sollte die Profiltiefe überprüfen. Gesetzlich vorgeschrieben sind für Winterreifen mindestens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch vier Millimeter oder mehr. Das lässt sich ganz einfach mit einer 2-Euro-Münze kontrollieren. Der silberne Rand ist genau vier Millimeter breit. Wenn man die Münze zwischen zwei Profilblöcke steckt und der Rand nicht mehr zu sehen ist, dann ist noch alles in Ordnung. Spätestens nach sechs Jahren sollten Winterreifen grundsätzlich ausgetauscht werden.
Achtung: Ab 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind nur noch Modelle mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Reifen mit M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr erlaubt. Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinne Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Für Autofahrer, die geringe Jahresfahrleistungen erzielen und das Auto bei extremen Witterungsbedingungen (hohe Temperaturen, hohes Schneeaufkommen) stehen lassen können, bieten sich Ganzjahresreifen als wirtschaftliche Alternative zu Sommer- und Winterreifen an. Im ADAC Test 2024 wurde erstmals ein Ganzjahresreifen mit der Note „gut" bewertet.
9. Flüssigkeiten kontrollieren: Scheibenreiniger, Kühlflüssigkeit, Motoröl
Neben Reifenwechsel und Fahrzeugreinigung steht zum Herbstbeginn auch eine Kontrolle der Flüssigkeiten an. Für die Scheibenwaschanlage ist eine Mischung aus Scheibenreiniger und Frostschutz (mindestens bis -15 Grad) optimal, die in den entsprechenden Behälter unter der Motorhaube gefüllt wird. Auch eine Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes und Frostschutzgehaltes ist sinnvoll, allerdings nur, wenn der Motor kalt ist. Beim Öffnen des Behälters kann ansonsten heißes Wasser herausspritzen und für Verbrennungen sorgen. Zudem sollte auch der Ölstand regelmäßig überprüft werden.
10. Bei der Parkplatzwahl auf Bäume achten
Ob Kastanien, Eicheln oder Walnüsse, im Herbst können herabfallende Baumfrüchte für Schäden auf Motorhaube oder Autodach sorgen. Um Dellen im Fahrzeug zu vermeiden, sollten Autofahrer bei der Parkplatzsuche wählerisch sein. Weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu übernehmen, wenn herunterfallende Kastanien Schäden am Fahrzeug verursachen. Herabfallende Baumfrüchte werden durch verschiedene Gerichtsurteile als „allgemeines Lebensrisiko“ bewertet. Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für solche Schäden auf, die durch Sturmböen verursacht wurden (mindestens Windstärke 8). Eine Vollkaskoversicherung deckt einen Schaden durch Kastanienschlag in der Regel nur ab, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, das plötzlich auftritt. Dann wird der Schaden per Definition als Unfallschaden gehandelt.
Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung finden Sie hier: https://cloud.adac-nrh.de/s/XMtHzWWWwm7JF8Z
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