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Nordrhein-Westfalen | 18.08.2021

ADAC Nordrhein: Blinkmuffel provozieren Unfälle

Der ADAC Nordrhein appelliert, im Straßenverkehr rechtzeitig und frühzeitig zu blinken. Studien zur Folge (Dekra/ADAC) blinken nur die Hälfte bis zwei Drittel aller Autofahrer vorschriftsmäßig.

Das richtige und rechtzeitige Setzen des Blinkers wird im Straßenverkehr häufig vernachlässigt. Darauf weist der ADAC Nordrhein hin. In Deutschland blinken Studien zur Folge (Dekra/ADAC) nur die Hälfte bis zwei Drittel aller Autofahrer vorschriftsmäßig. „Blinkmuffel verhindern die Verständigung auf den Straßen und provozieren Unfälle“, erklärt Mobilitätsexperte Prof. Dr. Roman Suthold. „Dabei ist richtiges Blinken wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können.“

Die häufigsten Gründe, warum der Blinker nicht betätigt wird, sind laut ADAC Bequemlichkeit oder Unwissenheit über die Verkehrsregeln. „Im Normalfall hat das Fehlverhalten keine Konsequenzen. Kein Unfall, kein Rempler, kein Problem. Und dann schleifen sich die schlechten Gewohnheiten mit der Zeit ein“, weiß Suthold.

Auch wenn auf der Fahrbahn ringsherum keine anderen Autos oder Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, muss laut Gesetz der Blinker eingeschaltet werden. Damit soll Blinken zur Routine werden und der Vorgang ganz automatisch passieren. „Gerade im Stadtverkehr könnten so kleine, aber häufig vorkommende Unfälle vermieden werden“, sagt der Verkehrsexperte des ADAC Nordrhein.

Wer den Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt, dem droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. „Der Betrag erscheint gering, aber es kann schnell teuer werden, wenn aus falschem Blinkverhalten Unfälle resultieren“, warnt Roman Suthold. Bei einem Spurwechsel ohne Blinken trifft meistens denjenigen die Hauptschuld, der nicht geblinkt hat.

Abbiegen, Spurwechsel, Überholen: Welche Regeln gelten beim Blinken?

Grundsätzlich müssen Autofahrer bei jedem Fahrtrichtungswechsel und jedem Spurwechsel blinken. Das ist wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer Verkehrsabläufe besser einschätzen und frühzeitig reagieren können. Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt ebenso bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Auch beim Anhalten auf dem Seitenstreifen, um beispielsweise Parklücken zu nutzen, muss der Abbiegevorgang angezeigt werden.

Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker schon vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Auch beim Warten vor einer roten Ampel sollte bereits während des Heranfahrens und nicht erst beim Anfahren geblinkt werden.

Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies vor dem Ausscheren und genauso vor dem Wiedereinordnen mithilfe des Blinkers rechtzeitig anzeigen. Das gilt auch für alle, die ein haltendes Fahrzeug oder ein anderes Hindernis auf der Fahrbahn umfahren wollen. Vor allem auf Autobahnen ist es wichtig, rechtzeitig zu blinken, um andere Fahrer auf seine Absichten hinzuweisen. Dies gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn. Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle.

Blinken im Kreisverkehr

Auch im Kreisverkehr spielt das richtige Blinken eine wichtige Rolle. Die Schilder „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ weisen bereits darauf hin, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Autofahrer nicht blinken, beim Verlassen ist dies hingegen Pflicht. Der ADAC Nordrhein empfiehlt, rechtzeitig vor der Ausfahrt den Blinker zu setzen. So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren und der Verkehrsfluss wird verbessert. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links.

Durch rechtzeitiges und deutliches Ankündigen von Abbiegemanövern können sich auch Fußgänger und Radfahrer besser auf die Absichten der Autofahrer vorbereiten. Umgekehrt sollten Radfahrer bedenken, dass das deutliche Anzeigen des Abbiegens durch Handzeichen nicht nur dem eigenen Schutz, sondern ebenfalls dem Verkehrsfluss und damit auch der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer dient.

Wichtig zudem: Finger weg von Handy, Navi, Radio und allem, was ablenkt. „Wer die Hände nicht frei hat, fährt risikoreich und vernachlässigt auch das Blinken“, appelliert Suthold.

Urlauber sollten darauf achten, dass im Ausland beim Blinken andere Regeln gelten können als in Deutschland. Das gilt häufig bei Kreisverkehren. Der ADAC Nordrhein empfiehlt, sich vorher mit den Regeln im jeweiligen Land vertraut zu machen.

Ein O-Ton-Paket (Thomas Müther, Sprecher ADAC Nordrhein) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen:

https://cloud.adac-nrh.de/s/CgwAeSCHwyS4GiJ


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