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Nordbayern | 24.06.2021

Urlaub 2021: Worauf Reisende bei der Buchung achten sollten

Top-Reiseziele, Stornierungsmöglichkeiten, Impfnachweis und Reisegutscheine: Die ADAC Reiseexperten klären die wichtigsten Fragen

Rhodos, Kreta, Kanarische Inseln? Die Reisemöglichkeiten sind im Sommer 2021 wieder vielseitiger geworden. Dennoch gibt es einige Dinge bei der Urlaubsplanung zu beachten. Unser ADAC Reiseexperte Jan Kimmelmann klärt auf. Foto: ADAC Nordbayern

Nordbayern. Nach monatelangem Corona-Lockdown haben neben den Balearen, Italien oder Griechenland mittlerweile viele weitere Länder die Corona-Auflagen und Reisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es auch im Sommerurlaub 2021 viel zu beachten. Unsere ADAC Reiseexperten klären auf und geben wertvolle Tipps:

Top-Reiseziele 2021:
Die Chancen für einen entspannten und fast „normalen“ Sommerurlaub stehen in vielen Ländern gut. „Die fortschreitende Impfkampagne und die sinkenden Inzidenzen sorgen vor allem in Europa für mehr Reisefreiheit. Neben Spanien, den griechischen Inseln oder Italien steht aber darüber hinaus auch die Türkei wieder hoch im Kurs“, erklärt ADAC Reiseexperte Jan Kimmelmann. Wem ein Strandurlaub im Ausland aber noch zu riskant ist, für den ist ein Campingurlaub oder ein Roadtrip durch Deutschland eine gute Alternative. Im Trend liegen aktuell auch Hausbooturlaube oder Wohnmobilreisen. Doch Vorsicht: Spontane Fahrten sind dieses Jahr nicht zu empfehlen. Auch wenn es noch freie Stellplätze gibt, kann sich die Buchungslage schnell ändern und für Enttäuschung vor Ort sorgen.

Reisewarnung und Risikogebiete: Wann habe ich ein Recht auf Stornierung?
Eine Reisewarnung gilt ab 1. Juli nur noch für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden. Bei Risikogebieten (Inzidenz über 50 aber unter 200) wird lediglich von touristischen Reise abgeraten. Das Bestehen einer expliziten Warnung hat mittelbare Folgen, beispielsweise für die Gültigkeit der Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung. „Wenn man einen Urlaub in einem Land bucht, das bereits zum Buchungszeitpunkt als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde und dies auch bleibt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Es sei denn, der Veranstalter ermöglicht dies freiwillig“, so Kimmelmann. Der ADAC empfiehlt bei der Buchung von Reisen auf Veranstalter zu setzen, die sogenannte Flex-Tarife anbieten. Das kostenpflichtige Upgrade bietet die Option, bis 14 Tage vor Anreise ganz bequem kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.

Geimpft, ungeimpft, genesen: Worauf muss ich bei der Urlaubsplanung achten?
Immer mehr Urlaubsländer gewähren weitere Einreiseerleichterungen für Geimpfte oder Genesene. Davon unberührt bleibt aber auch in den meisten europäischen Urlaubsgebieten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Geimpfte sollten den Nachweis ihrer vollständigen Covid19-Schutzimpfung in deutscher, englischer oder der Muttersprache des Urlaubslandes analog oder in digitaler Form mit sich führen. Die erforderliche Zweitimpfung muss jedoch mindestens 14 Tage zurückliegen.

In ganz Deutschland gilt eine Nachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. Diese Personen müssen grundsätzlich vor dem Abflug beim jeweiligen Beförderer ein negatives Testergebnis oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – unabhängig davon, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Je nach Art des Risikogebiets gelten zusätzlich unterschiedliche Regeln zu Quarantäne und der Möglichkeit des Freitestens. Ausgeschlossen ist eine Befreiung von Test oder Quarantäne – auch für Geimpfte und Genesene – bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Alle Flugreisende, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage in einem Risikogebiet (einfach oder Hochinzidenz) aufgehalten haben, müssen vor Einreise eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Nähere Informationen dazu und zu den aktuellen Bestimmungen sind auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Hinweise zu Einreiseregeln gibt es auch auf www.adac.de/news/corona-einreiseverbote/, die Einreiseanmeldung ist unter einreiseanmeldung.de zu finden.

Ablaufende Reisegutscheine?
Viele Reisende haben im vergangenen Jahr von ihrem Veranstalter Urlaubsgutscheine als Ersatz für die ausgefallene Pauschalreise bekommen. Der Reiseveranstalter darf sich aber nicht auf das Ablaufen der Gültigkeit berufen. Sollte die Einlösung des Gutscheins in der festgelegten Frist nicht möglich sein, haben Verbraucher dennoch Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Zeigt sich der Veranstalter uneinsichtig, empfiehlt der ADAC sich rechtlich beraten zu lassen.


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