Tipps für den Weihnachtsbaumtransport
+++ ADAC Nordbayern erklärt die richtige Sicherung im bzw. am Auto +++ Bei Missachtung drohen Geld- und Punktestrafen +++
Nordbayern. Der Weihnachtsbaum gehört zur Adventszeit wie Lebkuchen und Glühwein. Doch der sichere Transport der Tanne in die heimischen vier Wände stellt viele Menschen oftmals vor größere Probleme. Der ADAC Nordbayern gibt ihnen Tipps, wie der Weihnachtsbaumtransport mit dem eigenen Pkw ohne Zwischenfälle gelingt.
Vor dem Transport des Weihnachtsbaums müssen zunächst die Sitze im Wagen umgeklappt werden. Dabei ist es wichtig, dass das untere Ende des Stammes nach vorne zeigt und sich vor der Rückenlehne des Vordersitzes befindet. Ein Tipp: Damit die Rückenlehne schadensfrei bleibt, ist ein Holzbrett zwischen Lehne und Stamm empfehlenswert. Liegt der Baum in der korrekten Transportposition, muss er noch fixiert werden, dazu eignen sich Spanngurte. Bei der Fahrt darf der Baum am Heck bis maximal 1,5 Meter (bei Fahrten bis 100 Kilometer drei Meter) überstehen, ab einem Meter Überstand sind eine hellrote Fahne oder ein Schild bzw. ein hellroter Zylinder als zusätzliche Kennzeichnung nötig. Ist dies nicht der Fall droht ein Bußgeld von 25 Euro. Ist es während des Transportes dunkel oder herrschen schlechte Sichtverhältnisse, ist eine rote Leuchte sowie ein roter Rückstrahler an dem Fahrzeug anzubringen. Außerdem darf der Baum zu keinem Zeitpunkt die Rückleuchte und das Kennzeichen verdecken. Auch der Kofferraumdeckel sollte möglichst weit geschlossen und gesichert werden.
Wird der Weihnachtsbaum auf dem Dach des Autos transportiert, muss auch hier das untere Ende des Stammes nach vorne stehen. Auch Spanngurte sollten bei der Fixierung auf dem Dachständer zum Einsatz kommen. Wer eine Decke oder ähnliches unter den Baum legt, schützt damit den Autolack vor Kratzern und anderen Beschädigungen.
Egal ob der Baum-Transport im Innenraum oder auf dem Dach des Fahrzeugs stattfindet, eine korrekte Sicherung ist elementar wichtig. Bei Missachtung der geltenden Vorschriften droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Sollten andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden, drohen 60 Euro Bußgeld. Bei einem Unfall erhöht sich die Strafe auf 75 Euro. Für die Vergehen erhalten die betreffenden Personen zusätzlich jeweils ein Punkt in Flensburg.
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