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Nordbayern | 09.11.2021

Sicher mobil in der dunklen Jahreszeit

Unterwegs mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß: ADAC Nordbayern gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr in Herbst und Winter

Nordbayern. Die Tage werden kürzer, die Nächte länger: Vor allem seit der Zeitumstellung wird es nachmittags bereits sehr früh dunkel. Der ADAC Nordbayern gibt Tipps, wie Autofahrende, Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger sicher in der Dunkelheit ihr Ziel erreichen können.

Darauf müssen Autofahrende achten:
Das A und O – generell, aber vor allem in den Wintermonaten – ist eine funktionierende und richtig eingestellte Beleuchtungsanlage am Fahrzeug. „Wir empfehlen Autofahrern vor Fahrtantritt die Scheinwerfer und Rücklichter zu prüfen. Wer sich nicht sicher ist, ob die Lichter korrekt auf das Auto abgestimmt sind, kann in einer Fachwerkstatt einen professionellen Beleuchtungstest durchführen lassen“, empfiehlt Wolfgang Lieberth, Verkehrsexperte beim ADAC Nordbayern. Einen solchen bietet unter anderem das ADAC Prüfzentrum in Nürnberg-Fürth an, aktuell montags bis donnerstags zwischen 9 und 16 Uhr ohne Termin möglich und für ADAC Mitglieder kostenfrei.

Abblendlicht
: Bei erheblicher Sichtbehinderung in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht einschalten (Pflicht zum Einschalten besteht bei Sichtweiten unter 150 Metern auf der Autobahn, außerorts bei unter 100 bis 120 Metern und innerorts bei unter 60 bis 70 Metern).
Fernlicht: Darf zur besseren Weitsicht in der Dunkelheit eingesetzt werden. Bei entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrzeugen das Fernlicht zwingend ausschalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Innerorts ist das Fernlicht untersagt und bei Nebel besser auf das Fernlicht verzichten.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte: Nebelscheinwerfer streuen das Licht flacher über die Straße und verbessern somit die Sicht auf den ersten 50 Metern. Sie dürfen nur bei starken Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall eingesetzt werden. Die Nebelschlussleuchte darf inner- wie außerorts nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern eingesetzt werden. Bei besserer Sicht wird der nachfolgende Verkehr geblendet. Wer die Leuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Bei Sichtweiten unter 50 Metern darf auch nur maximal 50 km/h schnell gefahren werden.

Wichtig für Radfahrende:
Für Radfahrende ist ein funktionierendes Front- und Rücklicht in der Dunkelheit und bei schlechter Sicht Pflicht. Zudem sind auch Reflektoren vorne und hinten sowie an Pedalen oder Speichen vorgeschrieben. Das Tragen von Warnwesten und heller Kleidung ist zwar nicht verpflichtend, wird vom ADAC aber empfohlen. Gleiches gilt für den Fahrradhelm, der idealerweise ebenfalls mit Reflektoren ausgestattet sein sollte. „Wer statt schwarzer, dunkler Kleidung Neonfarben und Reflektoren trägt, wird von Autofahrern deutlich früher erkannt“, erläutert Wolfgang Lieberth. Und auch wie beim Auto kommt es beim Rad auf die richtige Einstellung der Beleuchtung an. „Um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu blenden, empfehlen wir den Scheinwerfer am Rad so einzustellen, dass der hellste Punkt etwa zehn bis zwölf Meter vor dem Lenker auf den Boden trifft“, so Lieberth.

So sind Fußgängerinnen und Fußgänger sicher unterwegs:
Ähnlich wie Radfahrende sollten auch Fußgängerinnen und Fußgänger in Herbst und Winter auf dunkle Bekleidung besser verzichten und stattdessen auf hell leuchtende Farben zurückgreifen. Wer in der Dunkelheit Sport treibt, sollte zusätzlich reflektierende Warnwesten oder Stirnlampen verwenden. Vor allem Jogger können von Radfahrenden oder Autofahrenden in der Dunkelheit schnell übersehen oder zu spät gesehen werden.


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