Was tun bei verschneiten und unklaren Schildern während der Weihnachtsferien?
Der ADAC Nordbayern gibt Tipps bei verschneiten Verkehrszeichen und erklärt warum Tempolimits während der Ferien und an Feiertagen trotzdem ihre Gültigkeit behalten.
Nürnberg / Nordbayern. Autofahren kann zwischen den Jahren aufgrund unterschiedlicher Vorkommnisse zu einem Problem für Verkehrsteilnehmer werden. Zwischen den Jahren können unklare oder nicht erkennbare Straßenschilder zu Unmut und Bußgeldern führen. Der ADAC Nordbayern erklärt, wie Sie sich verhalten sollten.
Geschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen und Kindergärten währen der Ferien
Stellen Sie sich vor, es ist Donnerstag der 26. Dezember 2019 gegen 10 Uhr. Vor der Schule an der sie mit dem Auto vorbeifahren steht ein Tempolimit von 30 km/h mit dem Zusatz: „Mo – Fr, 6 – 17h“. Wie verhalten Sie sich? Wer davon ausgeht, dass das Schild seine Gültigkeit verliert, weil schließlich Feiertag ist und dazu noch Ferien, der irrt. Jürgen Hildebrandt, Verkehrsexperte des ADAC Nordbayern, warnt Autofahrer vor eigenmächtigen Interpretationen von Straßenschildern: „Laut eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes Brandenburg gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die von Montag bis Freitag angeordnet werden auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen. Ein eigenmächtiges Aufheben des Tempolimits ist hier also völlig unangebracht. Es ist allein Aufgabe der Behörde zu prüfen, ob Schulen an einzelnen Wochentagen wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage oder sonstiger Besonderheiten geschlossen oder für bestimmte Veranstaltungen geöffnet haben und daher eine Temporeduzierung angeordnet werden soll.“
Eine zeitweise Anhebung des Tempolimits aufgrund von Ferien oder Feiertagen würde einen immensen Einsatz an Personal und Kosten bedeuten. Gleichzeitig verwirrt eine häufige Änderung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit die Verkehrsteilnehmer. An vielen Schulen sind zudem während der Ferien auch pädagogische Tage oder Spielenachmittage angesetzt.
Verschneite Straßenschilder
Im dichten Schneefall kann es passieren, dass Verkehrszeichen stark zugeschneit werden und somit nicht mehr erkennbar sind. Sollte dies der Fall sein, verlieren diese aber nicht automatisch ihre Gültigkeit. „Gewisse Verkehrszeichen, wie Stop, Vorfahrt achten und weitere, sind ob ihrer Form alleine schon zu erkennen und müssen unbedingt beachtet werden“, erklärt Hildebrandt.
Im Zweifelsfall sollte man sich an die geltenden Verkehrsregeln der StVO halten. Wird man doch, als Beispiel, in einem Tempo-30-Bereich mit 50 km/h geblitzt, kann man die verschneiten Straßenschilder als Erklärung für das Übertreten der Geschwindigkeit vorbringen. Ortskundige Fahrer jedoch werden aller Wahrscheinlichkeit nach bei einem solchen Erklärungsversuch scheitern.
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