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Nordbayern | 06.10.2021

Richtiges Verhalten bei Wildunfällen

+++ Größte Gefahr droht in der Dämmerung sowie bei Nacht und Nebel +++

ADAC/Uwe Rattay

Nordbayern. Mit dem Herbstbeginn steigt wieder die Gefahr für Wildunfälle. Dem Deutschen Jagdverband zufolge gab es 2019/20 bayernweit insgesamt rund 57.500 Wildunfälle, was einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Neben dem gefährdeten Tierwohl sowie Sachschäden gibt es immer wieder Verletzte und Tote, wie aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik deutlich wird: Hier wurden in 2020 2.322 Unfälle mit Personenschaden infolge von Wild auf der Fahrbahn ausgewiesen, alleine in Bayern waren es 458. Die meisten Zusammenstöße gibt es mit Rehen, aber auch Unfälle mit Wildschweinen sind häufig.

Um Wildunfälle zu vermeiden ist vorausschauendes Fahren bzw. ständige Bremsbereitschaft besonders an Waldabschnitten und Feldrändern wichtig. Das gilt vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden. Entdeckt man ein Tier am Straßenrand empfiehlt es sich langsamer zu fahren oder ganz abzubremsen, denn die Tiere können die Geschwindigkeit nicht einschätzen und springen gegebenenfalls unmittelbar vor das Auto. „Lässt sich ein Aufprall nicht verhindern, sollte man auf keinen Fall versuchen auszuweichen sondern voll bremsen und die Spur halten“, so Verkehrsexperte Wolfgang Lieberth. „Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver kann im schlimmsten Fall am nächsten Baum oder gar im Gegenverkehr enden,“ so Lieberth.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
Zunächst Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Verletzte Tiere sollte man nicht anfassen, da sie aggressiv reagieren können. Ein totes Tier sollte nach Möglichkeit an den Randstreifen gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Hier gilt jedoch: Tiere niemals ohne Handschuhe anfassen, da ansonsten evtl. Krankheiten übertragen werden können.

Darüber hinaus besteht in Bayern eine Meldepflicht für Wildunfälle, weshalb immer die Polizei informiert werden muss, die dann den lokalen Jäger verständigt. Von diesem erhält man eine Wildschadenbescheinigung, die für die Schadensregulierung bei der Versicherung benötigt wird. Angefahrenes Wild darf unter keinen Umständen mitgenommen werden, hier droht sonst eine Anzeige wegen Wilderei.

Schadensregulierung
Die Teilkaskoversicherung ersetzt die Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, also beispielsweise einem Wildschwein, einem Reh, einem Hirsch, einem Fuchs oder Hasen entstanden sind. Unfälle mit Vögeln oder Haustieren sind wiederum nicht bei allen Versicherungen enthalten. Kann man nicht nachweisen, dass der Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist oder infolge davon, kann die Vollkaskoversicherung zum Tragen kommen. Dies zieht allerdings eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse nach sich. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Jagdpächter oder Waldbesitzer besteht hingegen in der Regel nicht.


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