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Nordbayern | 11.06.2018

Fußball, Feiern, Fahren?

Die WM steht in den Startlöchern, doch bevor es zum Autokorso auf die Straße geht, sollte man einiges beachten. Der ADAC Nordbayern gibt Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht.

Nürnberg. Die WM in Russland steht vor der Tür und der erste schwarz-rot-goldene Autoschmuck weht bereits im Fahrtwind mit. Für viele Fußballfans ist der Autoschmuck in ihren jeweiligen Landesfarben ein absolutes Muss. Ganz beson-ders sind wehende Fähnchen in den Seitenfenstern und die sogenannten Seiten-spiegelsocken beliebt. Hinzu kommen die beliebten Autokorsos, wenn die eigene Mannschaft gewonnen hat. Aber was darf man als Fußballfan im Straßenverkehr und was nicht? „Nicht alles ist erlaubt, aber auch nicht alles verboten“, sagt ADAC-Verkehrsexperte Jürgen Hildebrandt, „in erster Linie geht es um die Sicherheit. Das heißt, so lange mit der Dekoration weder die eigene Sicht noch andere Verkehrs-teilnehmer behindert oder gefährdet werden, dürfen Fanartikel am Fahrzeug montiert werden.“

Seit der WM 2006 ist die Fan-Flagge am Auto ein fester Bestandteil einer jeden Europa- oder Weltmeisterschaft geworden. Im Stadtverkehr stellt der Auto-schmuck an sich kein Problem dar. Bei höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen oder Autobahnen können sich die Fahnen allerdings losreißen und nachfolgende Fahrzeuge beschädigen. Daher sollte man bei Überlandfahrten die Flaggen immer abnehmen.
Spiegelsocken mögen zwar weniger Schaden anrichten, sorgen aber für Ablenkung, wenn sie sich plötzlich von einem vorausfahrenden Fahrzeug losreißen sollten. Hildebrandt merkt dazu an: „Für moderne Autos, deren Blinker in den Außenspiegeln sitzt, ist der Bezug von Spiegelsocken allerdings tabu. Sicherheit heißt Sichtbarkeit.“

Autokorsos mögen zwar nicht erlaubt sein, sind zu WM-Zeiten aber von der Polizei geduldet, insofern man sich an die geltenden Regelungen im Straßenverkehr hält. Dazu gehört es den Gurt anzulegen, Tempobeschränkungen einzuhalten und nüchtern zu bleiben. Gegenstände, wie große Fahnen an Stangen, aus dem Autofenster zu halten oder sich aus dem Fahrzeug heraus zu lehnen ist ebenfalls verboten.


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