Neuerungen zum Jahreswechsel: Das ändert sich 2023 für Verkehrsteilnehmende in der Mobilität
+++ 49-Euro-Ticket, reduzierte Förderung für E-Autos und CO2-Preiserhöhung wird ausgesetzt +++
Nordbayern. Neues Jahr, neue Regeln: Mit dem 1. Januar 2023 ändern sich einige Vorschriften. Worauf sich Verkehrsteilnehmende freuen können und wo Autofahrende mehr und wo weniger zahlen müssen, erklärt der ADAC Nordbayern. Alle wichtigen Änderungen 2023 im Überblick:
Umweltbonus für Elektroautos wird reduziert
Gleich zum Jahresbeginn reduziert sich die Förderung für E-Autos. Batteriebetriebe Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden nur noch bis 4.500 Euro vom Staat bezuschusst statt der bisherigen 6.000 Euro. Bei einem Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es statt 5.000 nur noch 3.000 Euro Umweltbonus. E-Fahrzeuge über einem Kaufpreis von 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung. Gleiches gilt nun auch für Plug-In-Hybride. Ab dem 1. September 2023 sollen die Subventionen zudem auf Privatpersonen beschränkt werden. Entgegen den Forderungen des ADAC, erhält man den Umweltbonus erst nach Zulassung des Fahrzeugs aus einem gedeckelten Fördertopf.
Einführung des Deutschlandtickets – weniger Entschädigung bei Zugausfällen
Gute Nachrichten für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV: Das bundesweit gültige 49-Euro-Monatsticket für den Nahverkehr kommt. Dies beschloss die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2022 und wurde von der Bundesregierung und den Ländern bestätigt. Ein konkreter Starttermin steht jedoch noch aus, aus organisatorischen Gründen ist aktuell der 1. April 2023 vorgesehen.
Weniger Geld bekommen Bahnreisende hingegen bei Zugausfällen. Wenn sich die verantwortlichen Umstände, sprich Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, nicht vermeiden lassen, muss die Bahn bei Verspätungen oder Zugausfällen keine Entschädigung mehr zahlen.
Führerscheinumtausch: Der nächste Jahrgang ist an der Reihe
Bis zum 19. Januar 2023 muss der nächste Schritt beim planmäßigen Umtausch der Führerscheine abgeschlossen sein. Dann müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Führerschein gegen den neuen EU-weit fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Erhöhung der CO2-Abgabe wird ausgesetzt
Ursprünglich sollte die 2021 eingeführte neue CO2-Bepreisung 2023 erhöht werden. Dies hätte eine zusätzliche Preissteigerung bei Benzin und Diesel zur Folge. Aufgrund der aktuellen Situation der Spritpreise und der hohen Energiekosten wird dieser nächste Schritt der Anpassung zunächst ausgesetzt. So bleibt der Preis je ausgestoßene Tonne CO2 auch 2023 bei 30 Euro, Anfang 2024 soll dieser dann auf 35 Euro steigen. Umgerechnet ergibt dies einen Aufschlag von etwa 1,5 Cent pro Liter Benzin und Diesel.
Zwei Masken im Verbandskasten
In neuen Verbandskästen müssen ab 2023 zwei medizinische Masken enthalten sein. Die entsprechende Novellierung der DIN 13164 wurde bereits im laufenden Jahr umgesetzt. Ein Austausch der Verbandskästen ist jedoch nicht notwendig, die alten Kästen mit der DIN-Richtlinie von 1998 oder 2014 können bis zum Ablauf des Verfallsdatums weiterhin verwendet werden.
Diskussion um Grenzwerte bei Cannabis-Legalisierung
Einen Termin gibt es noch nicht, aber die Pläne zur Legalisierung von Cannabis der Bundesregierung werden konkreter. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt sein wird. In der Diskussion steht aber die Anpassung des aktuellen Grenzwertes, der mit 1,0 ng THC pro Milliliter Blut an der Nachweisschwelle liegt.
Verschärfte Kriterien beim Crashtest
Die Crashtest-Organisation Euro NCAP testet und bewertet die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge. 2023 werden die Bewertungen durch anspruchsvollere Tests und unter Berücksichtigung von Assistenzsystemen verstärkt. Daher wird es schwieriger werden, die Bestbewertung von fünf Sternen zu erhalten.