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Nordbayern | 10.01.2020

Mit dem Auto in die Berge

+++ ADAC Tipps für beliebte Reiseländer +++ Winterreifen und Schneeketten +++

Nürnberg. In der Skisaison sind Staus in den Skigebieten und verschneite Passstraßen an der Tagesordnung. Deshalb ist es umso wichtiger die anstehende Reise genau zu planen. Zudem sollte man sich vor der Fahrt ins Skigebiet über die Regelungen zu Winterreifen und Vignetten im jeweiligen Reiseland im Klaren sein. Beliebte Winterurlaubsländer wie Österreich, Frankreich, Italien und die Schweiz haben hier unterschiedliche Vorschriften.

Planung der Fahrt: Vor der Anreise empfiehlt sich eine detaillierte Vorausplanung. Über etwaige Sperrungen von Alpenpässen kann man sich im Vorfeld zum Beispiel über https://www.adac.de/reise_freizeit/verkehr/alpenstrassen/ informieren. Der Routenplaner https://maps.adac.de/ zeigt die Echtzeitverkehrslage auf dem Weg zum Reiseziel. Ist die Anreise aufgrund völlig verschneiter Straßen oder wegen Lawinengefahr nicht möglich, kann man seine Pauschalreise übrigens wegen „außergewöhnlicher Umstände“ kündigen.

Winterreifenpflicht: Wer mit dem Auto in den Winterurlaub fährt sollte immer darauf achten, dass Winterreifen aufgezogen sind. Im Nachbarland Österreich sind Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (1. November bis 15. April des Folgejahres) vorgeschrieben. Die Schweiz hat zwar keine allgemeine Winterreifenpflicht, allerdings können Geldbußen bei Behinderungen durch liegengebliebene Fahrzeuge verhängt werden. Gibt es einen Unfall und man hat Sommerreifen aufgezogen droht eine erhebliche Mithaftung. Italien und Frankreich wiederum schreiben Winterreifen auf einigen Strecken bzw. durch Beschilderungen vor. Zuwiderhandlungen können jeweils empfindliche Strafen mit sich bringen, z.B. bis zu 5000 Euro Bußgeld in Österreich. Verkehrsexperte Wolfgang Lieberth empfiehlt: „Aus Sicherheitsgründen sollte die Profiltiefe der Winterreifen mindestens vier Millimeter betragen. Zudem sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein, da der Grip mit zunehmenden Alter nachlässt.“

Schneeketten: Eine Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft. Um die Schneeketten sachgerecht zu montieren gilt es zunächst einen ebenen, abseits gelegenen Platz zu suchen und einen genauen Blick in die Anleitung zu werfen. Wichtig: Die Ketten müssen an der Antriebsachse angebracht werden und die richtige Spannung haben. Sind sie zu fest könnten sie reißen, sind sie zu locker könnte das Fahrzeug durch sie beschädigt werden. Achtung: Mit Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. In den ADAC Geschäftsstellen können Mitglieder erworbene Schneeketten bei Nichtbenutzung (abzüglich einer Servicegebühr) zurückgeben.

Autobahnnutzungsgebühren: In Österreich und der Schweiz benötigt man für die Nutzung des Autobahnnetzes eine Vignette, die ebenfalls in den ADAC Geschäftsstelen erworben werden kann. Während man in Österreich die Wahl zwischen 10 Tagen, zwei Monaten und einer Jahresvignette hat, ist in der Schweiz eine Jahresvignette vorgeschrieben. Die Vignetten müssen von außen gut sichtbar und kontrollierbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Österreich bietet darüber hinaus seit 2018 auch eine digitale Variante an, die an das jeweilige Kennzeichen gebunden ist. In Italien und Frankreich wird die Maut wiederum abhängig von der Strecke berechnet.

Bus und Bahn: Als Alternative zum Auto kann man den Winterurlaubsort auch gegebenenfalls mit Bus und Bahn erreichen. Für Tagesausflüge gibt es in größeren Städten z.B. ab Nürnberg günstige Kombi-Tickets, die die Zugfahrt mit dem Skipass bündeln. Hier sind dann die Skibusse vor Ort ebenfalls im Preis enthalten. Auch Busunternehmen bieten Fahrten direkt in Skigebiete wie Garmisch-Partenkirchen oder Oberstdorf zu günstigen Konditionen an.


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