Gestiegene Energiepreise: Das müssen Urlauber jetzt wissen
Auch Flüge werden teurer: ADAC Reiseexperten erklären, ob und wieviel der Urlaub dieses Jahr mehr kostet und welche Rechte Reisende haben
Nordbayern. Viele Urlauberinnen und Urlauber freuen sich nach zwei Jahren Corona-Pandemie und den damit verbundenen eingeschränkten Reisemöglichkeiten bereits sehnsüchtig auf den nächsten Urlaub oder vielleicht sogar die nächste Fernreise. Doch der Krieg in der Ukraine sorgt erneut für große Unsicherheiten und teils stark steigende Preise. Insbesondere bei Langstreckenflügen müssen Reisende bei der Fluglinie Lufthansa beispielsweise bis zu 200 Euro mehr bezahlen. Hintergrund sind die gestiegenen Kerosinpreise, wodurch selbst innerhalb Europas die Flüge zehn bis 30 Euro teurer werden können. Und auch der Deutsche Reiseverband (DRV) warnt davor, dass höhere Preise beim Urlaub 2022 nicht auszuschließen sind. Die Reiseexperten des ADAC Nordbayern erklären, welche Rechte Reisende haben und beantworten die wichtigsten Fragen:
Sollte ich meinen Urlaub jetzt frühzeitig buchen?
Eine frühzeitige Urlaubsplanung und Buchung ist auf jeden Fall zu empfehlen. Die meisten Reiseveranstalter garantieren die aktuellen Pauschalpreise für Hotels und Flüge im Sommer: „Egal ob FTI, Tui oder DER Touristik, die meisten großen Reiseunternehmen schließen kurzfristige Preissteigerungen für diese Urlaubssaison aktuell aus. Wir gehen aber davon aus, dass es aufgrund der steigenden Treibstoffpreise dieses Jahr weniger Last-Minute-Angebote geben wird als üblich und raten daher wirklich früh zu buchen“, sagt Jan Kimmelmann, Reiseexperte beim ADAC Nordbayern.
Kann der Reiseveranstalter den Preis nachträglich erhöhen?
Hierbei muss man zwischen Pauschalreisen und Nur-Flug-Buchungen unterscheiden. Im letzten Fall gilt ein bindender Flugbeförderungsvertrag zwischen Airline und Passagier. Die Fluggesellschaft darf – wenn keine explizite Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) ausgewiesen ist – den Preis ohne Zustimmung des Fluggastes nicht nachträglich erhöhen. Bei Pauschalreisen wiederum gelten für das Reisepaket andere Regeln. Das Reiserecht erlaubt hier eine Preisanpassung bis 20 Tage vor Reisebeginn, wenn erhöhte Beförderungsentgelte entfallen, darunter zählen auch höhere Kosten für Treibstoff. Aber auch hier muss vertraglich eine Preisanpassungsklausel vorliegen.
Kann ich bei Preissteigerungen auch stornieren?
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als acht Prozent, kann der Urlauber vom Reisevertrag zurücktreten. Die Reiseveranstalter haben die Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung des Reisenden zu verlangen, ob er die Buchung zu den neuen Konditionen akzeptiert oder diese ablehnt. Antwortet man darauf nicht, gilt das neue Preisangebot des Veranstalters als angenommen. Alternativ kann der Reiseveranstalter auch eine gleichwertige Ersatzreise zu günstigeren Konditionen anbieten.
Hat der Krieg in der Ukraine Auswirkungen auf Fernost-Reisen?
Neben den höheren Flugkosten durch die gestiegenen Kerosinpreise, müssen Reisende nach Fernost auch zum Teil mit längeren Flugzeiten rechnen. Aufgrund der gesperrten Lufträume in der Ukraine, Belarus und Russland dauern Flüge nach Tokio zum Beispiel zwei Stunden länger, nach Seoul sind es 90 Minuten und nach Shanghai 40 Minuten mehr. Flugrouten in die beliebten Urlaubsregionen in Thailand sind derzeit in der Regel nicht betroffen.
Urlauberinnen und Urlauber, die noch auf der Suche nach der passenden Reise für den Sommer oder Herbst sind, können sich jederzeit von den Reiseexpertinnen und Reiseexperten des ADAC in den nordbayerischen Reisebüros persönlich beraten lassen. Alle aktuellen Reiseangebote sind unter https://adac-nordbayern.de/aktuelle-reiseangebote zu finden, Reiseanfragen können gern per Mail an reisen@nby.adac.de oder per Telefon unter: 0800 / 331 00 44 81 gestellt werden.
Presse Kontakt