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Nordbayern | 25.09.2020

Gefahr für Wildunfälle steigt im Herbst

+++ ADAC Nordbayern gibt Tipps zum richtigen Verhalten+++

Vorsicht Wildwechsel: 57.000 Wildunfälle registrierte der Deutsche Jagdverband in Bayern in der vergangenen Saison. Welche Auswirkungen ein Zusammenprall haben kann, verdeutlicht der ADAC-Test. Foto: Uwe Rattay/ADAC

Nürnberg. Mit dem anstehenden Herbstbeginn steigt wieder die Gefahr von Wildunfällen. Dem Deutschen Jagdverband (DJV) zufolge gab es alleine in Bayern 2018/19 rund 57.000 Wildunfälle. Am häufigsten sind Rehe betroffen, gefolgt von Wildschweinen. Meist überqueren die Tiere die Fahrbahn in Waldabschnitten und an Feldrändern. Um derartige Unfälle zu vermeiden sind angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren der beste Schutz.

„Bereits eine Geschwindigkeitsreduktion von 100 auf 80 km/h verkürzt den Bremsweg um circa 24 Meter und kann so dazu beitragen, einen Aufprall zu vermeiden,“ so Wolfgang Lieberth, Verkehrsexperte beim ADAC Nordbayern. Die größte Gefahr für einen Wildunfall droht in der Morgen- und Abenddämmerung sowie bei Nacht und Nebel. Entdeckt man ein Tier am Fahrbahnrand ist es wichtig, abzubremsen, das Fernlicht auszuschalten und gegebenenfalls zu hupen. Zudem gilt: Tiere kommen selten allein und Autofahrer müssen mit Nachzüglern rechnen. „Ist ein Unfall unvermeidlich sollte man nicht versuchen auszuweichen, sondern voll bremsen und die Spur halten. Unkontrolliertes Ausweichen könnte mit einer Kollision gegen einen Baum oder mit dem Gegenverkehr tödlich enden“, warnt Wolfgang Lieberth.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
Nach einem Unfall sollte man zunächst die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Generell gilt: Tote Tiere aufgrund von Infektionsgefahren niemals ohne Handschuhe anfassen, verletzte Tiere gar nicht berühren. Anschließend die Polizei benachrichtigen und den Standort mitteilen, damit diese den Jäger kontaktieren kann. Für die Versicherung sollte man sich eine Wildschadenbescheinigung aushändigen lassen. Der Schaden am Fahrzeug kann anschließend über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Übrigens: Wer angefahrene Tiere mitnimmt macht sich der Wilderei strafbar.

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