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Nordbayern | 25.11.2019

Vorsicht bei Fahrten im Nebel

+++ Der ADAC Nordbayern gibt Tipps zum Fahren bei Nebel +++ Schlechte Lichtverhältnisse beeinträchtigen Lichtautomatik +++ Regelmäßige Pausen um Augen zu schonen +++

 

Nürnberg / Nordbayern. Herbstzeit ist Nebelzeit. Gerade in der dunklen Jahreszeit sorgt Nebel für schlechte Sichtverhältnisse bei Autofahrern. Andere Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse sind aufgrund schlechter oder mangelnder Beleuchtung meist kaum zu erkennen. Wolfgang Lieberth, Verkehrsexperte vom ADAC Nordbayern, gibt Tipps zum Verhalten bei Nebel und schlechter Sicht.

Geschwindigkeit: „Bei aufziehendem Nebel sollte man als Autofahrer zu allererst die eigene Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen. Grundsätzlich gilt bei eingeschränkter Sicht: langsam und vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein. Gerade Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger sind bei Nebel erst sehr spät zu erkennen. Daher erlaubt der Gesetzgeber bei Sichtweiten unter 50 Metern lediglich eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.
Wer wissen möchte wieviel 50 Meter sind, kann sich am Abstand der Leitpfosten orientieren. Dieser beträgt in der Regel 50 Meter.“

Licht und Leuchten: „Bei Nebel ist selbstverständlich das Licht einzuschalten, um selbst zu sehen und gesehen zu werden. Das Fernlicht ist zu vermeiden, da dieses die Sicht zusätzlich verschlechtert. Wird die Sicht erheblich reduziert, können die Nebelscheinwerfer helfen. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, müssen die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte wiederum darf inner- wie außerorts nur bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.“

Lichtautomatik: „In neueren Fahrzeugmodellen findet sich meist eine Lichtautomatik, die bei Dunkelheit automatisch das Abblendlicht aktiviert. Bei Nebel und diesigem Wetter sollte man sich allerdings nicht auf die Automatik verlassen, da der Lichtsensor häufig Probleme hat die Wetterverhältnisse außerhalb des Fahrzeugs zu erkennen. Besser ist es das Abblendlicht selbst von Hand einzuschalten. Das Tagfahrlicht reicht bei Nebel nicht aus“

Weitere Tipps: „Reinigen Sie vor Fahrtantritt Scheinwerfer und Scheiben, um für klare Sicht zu sorgen. Während der Fahrt sollten Scheibenwischer und Gebläse für weiterhin freie Sicht eingesetzt werden.
Bei längeren Nebelfahrten ist es außerdem wichtig regelmäßige Pausen einzulegen. Aufgrund des stetigen Fokussierens ermüden die Augen bei diesigem Wetter viel schneller als bei normalen Sichtverhältnissen.“

Weitere Tipps zum Fahren bei Nebel gibt es hier:
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/fahren-bei-nebel/

 

 

 

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