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Nordbayern | 22.04.2020

Autofahren in Corona-Zeiten

Das gilt es zu beachten

Nürnberg. Die Auswirkungen des neuartigen Corona-Virus sind trotz erster Lockerungen weiterhin spürbar. Nähe vermeiden und sich nur mit gutem Grund im öffentlichen Raum aufhalten sind die Gebote der Stunde, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Die Regelungen gelten nicht zuletzt für Autofahrer, die sich unschlüssig sind, wohin sie überhaupt fahren dürfen und ob die Abstandsregeln beispielsweise auch im Auto gelten. 

Abstandsregeln: Da die Abstandsregeln auch im Auto Bestand haben, gilt auch hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Dies ist in der Praxis aber nur schwer zu realisieren, weshalb es sich empfiehlt alleine oder nur mit Personen desselben Hausstands im privaten Auto zu fahren.

Maske im Auto: Mit der Einführung der Maskenpflicht in Bayern ab dem 27.4. stellt sich für viele Autofahrer die Frage, ob es im Auto erlaubt ist einen Mundschutz zu tragen. Aufgrund von Paragraph 23 Absatz 4 StVO gilt, dass das Gesicht beim Autofahren erkennbar bleiben muss. Andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss deshalb darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Bei einem Mundschutz aus Gesundheitsgründen (Coronavirus) soll vorübergehend aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung abgesehen werden. Letztendlich ist es jedoch eine Einzelfallentscheidung und steht im Ermessen des Polizeibeamten.

Welche Fahrten sind erlaubt? Reine Vergnügungsfahrten sind in Bayern aktuell grundsätzlich verboten. Genutzt werden darf das Auto weiterhin aus triftigen Gründen, zum Beispiel zum Einkaufen oder für einen notwendigen Werkstattbesuch. Ein Reifenwechsel (zum Beispiel von Winter- auf Sommerreifen) sowie der TÜV-Besuch sind ebenfalls erlaubt. Gleiches gilt für den Besuch der Waschanlage, hier ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten.
KFZ-Zulassungsstelle in Nürnberg: Im Rahmen des bestehenden Notfallbetriebs ist es aktuell in Nürnberg möglich einen Termin für die Zulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen mit Halterwechsel zu vereinbaren. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann es hier jedoch zu Verzögerungen kommen. Es empfiehlt sich daher zu überlegen, ob die Zulassung des Fahrzeugs gegebenenfalls verschoben werden kann.

Verkehrsaufkommen: Generell ist das Verkehrsaufkommen wegen der Corona-Krise weiterhin gering. Zu Verzögerungen bzw. Staus kann es dennoch infolge von Baustellen kommen. In Nordbayern ist hier vor allem die A3 bei Regensburg sowie das Kreuz Fürth / Erlangen zu nennen.
 


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