ADAC Tipps zum Autofahren an Fasching
Mit Kostüm am Steuer? +++ Hinweise und Tipps für das Autofahren in der närrischen Zeit +++
Nürnberg / Nordbayern. Mit dem Fasching beginnt die fünfte Jahreszeit und damit heißt es für Autofahrer besonders vorsichtig zu sein. Neben ausgelassenen Feierenden auf der Straße müssen Autofahrer auch auf ihre Kostümierung achten. Mit den folgenden Tipps kommen Autofahrer gut durch den Fasching.
Kostüm am Steuer?
„Ein generelles Verbot kostümiert Auto zu fahren besteht zwar nicht, jedoch darf die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit keinesfalls eingeschränkt sowie das Gesicht nicht verhüllt oder verdeckt sein.“ erläutert Verkehrsexperte Wolfgang Lieberth vom ADAC Nordbayern. Wer demzufolge mit Monsterfüßen, Masken oder sperrigen Handschuhen fährt und einen Unfall verursacht läuft Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Gegebenenfalls kann hier auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein. Der Verkehrsexperte empfiehlt deshalb: „Man sollte das Kostüm im Kofferraum verstauen und erst vor Ort anziehen. Andernfalls besser auf die öffentlichen Verkehrsmittel ausweichen.“
Ausgelassene Feierende auf der Straße
„Wer zur Faschingszeit mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist sollte besonders vorsichtig fahren und seine Geschwindigkeit reduzieren,“ so Lieberth. „Autofahrer müssen in der Nähe öffentlicher Veranstaltungen mit plötzlich auf der Fahrbahn laufenden Fußgängern rechnen. Zudem sind dunkel verkleidete Personen für andere Verkehrsteilnehmer meist zu spät zu erkennen.“ Kommt es zu einem Unfall kann dem Autofahrer eine Teilschuld zugesprochen werden.
Alkohol am Steuer
Generell gilt: Wer auf Alkohol nicht verzichten möchte, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umsteigen. Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahren oder einem Unfall ein Straftatbestand erfüllt sein. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,1 Promille. Hier ist neben einer erheblichen Geldstrafe ein Fahrerlaubnisentzug von mindestens einem halben Jahr sowie drei Punkte in Flensburg die Folge. Wichtig für den nächsten Tag: Der Alkoholabbau beträgt normalerweise 0,1 Promille pro Stunde, so dass auch am nächsten Tag noch Fahruntüchtigkeit vorliegen kann. E-Scooter- bzw. E- Kickroller-Fahrer unterliegen denselben Alkoholgrenzwerten wie Autofahrer. Auch hier drohen zwischen 0,5 Promille und 1,09 Promille 500 Euro Strafe, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.
Parken an Fasching
Hier sollte man darauf achten, dass das Auto nicht im Einzugsgebiet von Umzügen oder hochfrequentierten Plätzen abgestellt wird. Kommt es infolge der Feierlichkeiten zu Vandalismus ist es meist unmöglich den oder die Täter ausfindig zu machen. Auch kommt die Teilkaskoversicherung nicht für derart entstandene Schäden auf. Darüber hinaus kann es der Fall sein, dass manche Bereiche der Innenstadt zu Halteverboten deklariert werden. Daher besser das Auto in einer geschützten Nebenstraße parken.
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