Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

Nordbaden | 05.10.2022

Sicher durch den Oktober

Die Regeln für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte | Gefahr von Wildunfällen steigt

Karlsruhe. Im Oktober müssen sich Autofahrende nicht nur auf nebelige Sichtverhältnisse einstellen, auch die Wildunfallgefahr steigt in der Dämmerung deutlich an. Um mit dem Auto sicher durch den Herbst zu kommen, gilt es also einige Dinge zu beachten. Der ADAC Nordbaden e.V. hat zusammengefasst, worauf es jetzt ankommt.

Für eine bessere Sicht: Die Nebelscheinwerfer
Generell gilt es, langsam und vorausschauend zu fahren, sobald die Sicht eingeschränkt ist. Autofahrende müssen jederzeit bremsbereit sein, um im schlimmsten Fall noch rechtzeitig reagieren zu können. Eine ausreichende Front- und Heckbeleuchtung muss zudem sichergestellt sein. „Wir raten Autofahrenden, sich nicht blind auf die Lichtautomatik ihres Fahrzeuges zu verlassen. Diese ist nicht immer zuverlässig, da sie meist nur die vorderen Scheinwerfer betrifft, aber nicht das Rücklicht“, erklärt Thomas Hätty, Leiter Verkehr und Technik beim ADAC Nordbaden e.V. Das Abblendlicht sollte laut dem Fachmann bei Nebel daher manuell eingeschaltet werden. Ist das Auto mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, sollten diese zusätzlich eingeschaltet werden. Rechtlich gesehen dürfen Nebelscheinwerfer immer dann genutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich reduziert wird. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, müssen auch die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. „Auf Überholmanöver sollte man bei Nebel unbedingt verzichten und stattdessen den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug erhöhen,“ so Hätty. Nach der Faustformel Mindestabstand = Geschwindigkeit sind bei Tempo 50 mindestens 50 Meter Abstand nötig.

Achtung bei der Nebelschlussleuchte
Jedes Fahrzeug ist serienmäßig mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet. Hier gelten andere Regeln als bei Nebelscheinwerfern, denn das Licht darf nur genutzt werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter – also der Abstand zweier Leitpfosten am Straßenrand von Landstraßen und Autobahnen - beträgt. Das hat gute Gründe, weiß Hätty: „Wenn die Nebelschlussleuchte bei guter Sicht eingeschaltet wird, kehrt sich der Effekt um und die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer werden stark geblendet.“ Bei falscher oder gar missbräuchlicher Nutzung wird ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder es gar zu einem Unfall kam, liegt die Strafe bei 25 beziehungsweise 35 Euro.

Wildtiere unterwegs
Wer zwischen 17 Uhr am Nachmittag und 8 Uhr am Vormittag auf den Straßen unterwegs ist, muss in der Dämmerung auch mit Wildtieren rechnen. Wildschweine, Rehe & Co. sind zu dieser Zeit nämlich auf Futtersuche, an Feldern und Waldrändern gilt also besondere Vorsicht. „Wer ein Tier am Straßenrand stehen sieht, sollte so weit wie möglich abbremsen, ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden und das Fernlicht ausschalten, um das Tier nicht zu blenden. Auf keinen Fall aber auf die Gegenfahrbahn ausweichen, das kann lebensgefährlich werden“, so Hätty. Hupen könne zudem helfen, Wildtiere zu verscheuchen. „Wenn ein Zusammenprall mit dem Tier nicht verhindert werden konnte, müssen Autofahrende den Warnblinker einschalten, eine Warnweste anziehen, die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen – auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist“, erklärt der ADAC Experte. Für die Kfz-Versicherung sei es zudem wichtig, eine Wildschadenbescheinigung von Polizei oder Jäger zu verlangen.

Tipps rund um das Thema Sicherheit im Straßenverkehr geben die Verkehrs- und Technikexperten des ADAC Nordbaden unter T 0721 810 49 11 und verkehr.karlsruhe@nba.adac.de. Weitere Ratgeber gibt es online unter adac.de.

Infografiken (2)

Infografik 1 2 Infografiken

Bild herunterladen