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Nordbaden | 17.10.2025

Sicher durch den Nebel kommen

Nebel sorgt für Gefahren im Straßenverkehr | Achtung bei Lichtautomatik | ADAC Nordbaden gibt Tipps

Karlsruhe. Wenn im Herbst die Temperaturen sinken, wird es auf den Straßen oft neblig; und damit gefährlich. Für Autofahrerinnen und Autofahrer heißt das: aufmerksam bleiben, Geschwindigkeit anpassen und auf gute Sicht sowie eigene Sichtbarkeit achten. Manuel Praxl, Technikexperte des ADAC Nordbaden e.V. gibt Tipps, wie man sicher durch die dunkle Jahreszeit kommt.

Nebel: plötzlich und tückisch
„Nebel kann ganz unerwartet auftreten und sorgt schnell für gefährliche Situationen. Deshalb gilt: Abstand vergrößern, Geschwindigkeit reduzieren und Licht einschalten“, so Manuel Praxl. Der Experte weiß: Eine erhebliche Sichtbehinderung, und damit die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts, liegt laut Rechtsprechung vor, wenn die Sichtweite auf Autobahnen unter 150 Meter, auf Landstraßen unter 100 Meter und innerorts unter etwa 60 Meter fällt. Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. „Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen, auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt“, erklärt der ADAC Fachmann.

Nebelscheinwerfer richtig einsetzen
Nebelscheinwerfer können bei stark eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall hilfreich sein. Sie werfen ein flaches, breites Licht und verbessern so die Ausleuchtung der Fahrbahn. „Sobald sich die Sicht wieder bessert, sollten sie jedoch ausgeschaltet und auf normales Abblendlicht umgestellt werden“, rät Praxl vom ADAC Nordbaden.

Vorsicht bei der Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden und dient der eigenen Sichtbarkeit und zur Warnung für nachfolgende Fahrzeuge. Beachtet man bei dieser geringen Sichtweite die gesetzlichen Vorgaben bedeutet dies im Umkehrschluss: „Wer witterungsbedingt die Nebelschlussleuchte einschaltet, darf nicht schneller als 50 km/h fahren – egal ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn,“ so Manuel Praxl.

Keine Pflicht für Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte macht das eigene Fahrzeug für den nachfolgenden Verkehr besser sichtbar. Der Nachteil: Bei besseren Sichtverhältnissen blendet die Nebenschlussleuchte jedoch stark. Deshalb ist sie sofort wieder auszuschalten, sobald die Sicht zunimmt. Wer sie bei mehr als 50 Metern Sichtweite eingeschaltet lässt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. „Eine generelle Pflicht zum Einschalten besteht nicht“, sagt der ADAC Experte.

Tagfahrlicht reicht bei Nebel nicht aus
Viele moderne Autos sind mit Tagfahrlicht ausgestattet. Im Herbst reicht das jedoch meist nicht aus, da es nur an der Fahrzeugfront leuchtet. Bei Nebel, Regen oder Schneefall sollten Autofahrende auch tagsüber deshalb manuell das Abblendlicht einschalten. Wichtig: „Nur mit Abblendlicht sind auch die Rückleuchten aktiv. Auf Fernlicht sollte bei Nebel verzichtet werden, da es das Licht reflektiert und die Sicht zusätzlich verschlechtert“, so Manuel Praxl.

Abstand halten und Geschwindigkeit anpassen
Neben dem richtigen Licht ist der Sicherheitsabstand entscheidend. Manuel Praxl vom ADAC Nordbaden hat eine einfache Faustregel: „Der Abstand in Metern sollte mindestens der gefahrenen Geschwindigkeit in km/h entsprechen – bei Tempo 50 also mindestens 50 Meter.“ Grundsätzlich gilt: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der einsehbaren Strecke angehalten werden kann. Wie bereits erwähnt: Liegt die Sichtweite unter 50 Metern, schreibt der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor – und nur dann darf auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden.


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