Neue Vorschrift in Frankreich gilt auch für Wohnmobile
Toter Winkel-Hinweis auf den Seiten und dem Heck sind seit Januar Pflicht | Bei fehlenden Hinweisen wird Bußgeld fällig
Nordbaden. Seit dem 1. Januar 2021 müssen an Wohnmobilen, Bussen und Lkw über 3,5 Tonnen bei der Fahrt auf Frankreichs Straßen Warnhinweise für den toten Winkel angebracht werden. Wer die vorgeschriebenen Markierungen an den Seiten und am Heck des Fahrzeuges nicht vorweisen kann, nimmt eine Bußgeld in Kauf.
Durch die Warnhinweise sollen schwere Unfälle vermieden werden, da der tote Winkel bei großen Fahrzeugen für andere Verkehrsteilnehmer wie Motorräder, Fahrräder oder auch Fußgänger zum Teil nur schwer einzuschätzen ist. Touristik-Experte Jürgen Herbrich vom ADAC Nordbaden e.V. erklärt: „Die neue Vorschrift gilt unter anderem auch für ausländische Camper, sobald sie mit ihrem entsprechend schweren Wohnmobil die Grenze zu Frankreich passieren. Die Warnhinweise müssen jeweils an den Seiten und am Heck des Gefährts auf einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,50 Metern über dem Boden angebracht werden und dürfen beispielsweise die Fahrzeugbeleuchtung nicht überdecken.“
Wenn die Aufkleber nicht korrekt angebracht sind, hat die Polizei in Frankreich im Jahr 2021 noch einen Ermessensspielraum. Fehlen die Hinweise allerdings komplett, wird ein Bußgeld von 135 Euro fällig. „Wir rechnen durch die Pandemie-Situation auch in diesem Jahr mit vielen Wohnmobil-Urlaubern, die sich im benachbarten Ausland erholen möchten. Frankreichreisende sollten sich daher frühzeitig informieren, ob die neue Vorschrift auch für ihr Wohnmobil zählt. Wir stehen den Campern bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so Herbrich. Die Warnhinweis-Aufkleber sind ab sofort auch in den nordbadischen ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros erhältlich.
Für Informationen und Auskünfte rund um die Themen Reise und Tourismus stehen die Experten des ADAC Nordbaden telefonisch unter T 0721 810 49 13 zur Verfügung.
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