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Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 02.12.2019

Nebel und schlechte Sicht: Unbedingt das Abblendlicht einschalten!

ADAC Tipps für die dunkle Jahreszeit - Tagfahrlicht reicht nicht

Die ersten Adventskerzen leuchten, die Scheinwerfer und Rücklichter der Fahrzeuge leider nicht immer. Die letzten trüben Tage haben es gezeigt: Bei plötzlich auftretendem Nebel sind viele Autos schlecht beleuchtet unterwegs - und das, obwohl gutes Sehen und Gesehen werden in der dunklen Jahreszeit unerlässlich sind, so der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Deshalb sollte man sich auf keinen Fall nur auf die Lichtautomatik verlassen, denn sie erkennt Nebel oder diesiges Wetter nicht automatisch. Stattdessen bei Nebelfahrten kontrollieren, ob die Beleuchtung auch ringsum funktioniert und man vielleicht nicht mit Abblendlicht, sondern nur mit Tagfahrlicht unterwegs ist. Das reicht bei schlechter Sicht nicht aus. Es ist außerdem hilfreich, Schmutz und Feuchtigkeit von Scheinwerfern und Leuchten zu entfernen und regelmäßig den Scheibenwischer zu betätigen. Saubere Scheiben verbessern die Sicht zusätzlich und verhindern starkes Beschlagen.

Weitere ADAC Tipps bei Nebel:

  • Bei eingeschränkter Sicht muss man grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren sowie jederzeit bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu. Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers, daher gilt es, jegliche Ablenkung zu vermeiden.
  • Die meisten modernen Autos besitzen nicht nur Nebelschlussleuchten, sondern sind zusätzlich mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, die genutzt werden dürfen, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sichtweite erheblich reduzieren. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.
  • Sie gehört in Deutschland zur Serienausstattung und dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen – verwendet wird die Nebelschlussleuchte allerdings oftmals falsch. Es gelten strenge Regeln: Man darf sie nur einschalten, wenn bei Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Also: Nebelschlussleuchte unbedingt wieder ausschalten, wenn der dichte Nebel sich lichtet.
  • Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden. Denn dort kann die Sicht genauso schlecht wie außerorts sein.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.

Übrigens:
Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.


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