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Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 21.07.2026

Barrierefreiheit im ÖPNV: Braunschweig zeigt gemischtes Bild

ADAC Test offenbart Verbesserungsbedarf für sehbehinderte Menschen, gleichzeitig gibt es einzelne vorbildliche Haltestellen

Wie barrierefrei sind Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Deutschland wirklich? Dieser Frage ist der ADAC im Rahmen eines bundesweiten Tests nachgegangen. Auch in Braunschweig wurde getestet. Das Ergebnis zeigt ein gemischtes Bild: Es gibt einzelne vorbildliche Haltestellen, aber auch Kritikpunkte – besonders beim schwellenarmen Zustieg in die Verkehrsmittel und der Erreichbarkeit der Haltestellen für blinde Nutzerinnen und Nutzer.

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss grundsätzlich barrierefrei sein, diese gesetzliche Vorgabe gilt seit dem 1. Januar 2022. Der ADAC hat daher in einem bundesweiten Test 149 Bus- und Straßenbahnhaltestellen in den zehn deutschen Städten Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Magdeburg, Mainz, Mannheim und Rostock untersucht – und zwar für Fahrten zu jeweils vier wichtigen Zielen wie Rathaus, Einkaufszentrum, Krankenhaus und Schwimmbad. Bewertet wurden die Kategorien Zugang zur Haltestelle, Ausstattung der Haltestellen sowie der Zustieg in Bus und Bahn. Für eine praxisnahe Einschätzung wurden die Vor-Ort-Tests teilweise von Menschen mit Mobilitäts- und Sehbeeinträchtigungen begleitet.

Vorbildliche Haltestellen

In Braunschweig wurden sechs Haltestellen mit insgesamt 19 Haltesteigen getestet. Dabei werden vor allem die Straßenbahnhaltestellen Museumsstraße und Klinikum Salzdahlumer Straße hervorgehoben. Dort wurden besonders die Blindenleitstreifen und Einstiegsfelder sowie die Infotaster und die sehr gute Führung vom Gehweg zur Haltestelle positiv bewertet. Auch Sitzmöglichkeiten mit Rückenlehnen, die insbesondere älteren Menschen und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zugutekommen, sind häufig vorhanden.

Trotz positiver Beispiele zeigt die Untersuchung in Braunschweig auch wiederkehrende Schwachstellen. Dazu zählen vor allem fehlende Auffindestreifen für blinde Menschen, unzureichend gesicherte Radwege im Zugangsbereich von Haltestellen und teilweise zu schmale Wartebereiche.

Besonders kritisch bewertete der ADAC die Bussteige an den Schloss-Arkaden. Dort erschweren fehlende Orientierungshilfen und fehlende Absicherungen der Radwege die Nutzung für blinde Menschen. Darüber hinaus behindern bei einem der Haltesteige Einbauten den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Des Weiteren merkte der ADAC Testbegleiter an, dass in Straßenbahnen der Platz für Rollstühle oft nicht ausreicht, wenn in den stark nachgefragten Mehrzweckbereichen weitere Nutzerinnen und Nutzer mit Rollatoren oder Kinderwägen hinzukommen.

Bundesweiter Trend bestätigt sich auch in Braunschweig

Die Ergebnisse aus Braunschweig spiegeln die bundesweiten Erkenntnisse des ADAC Tests wider. Zwar wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Haltestellen modernisiert, doch insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen weiterhin Barrieren.

Die buchstäblich größte Hürde für Menschen mit Einschränkungen ist oft der Einstieg in Busse oder Straßenbahnen. Regelwerke empfehlen, dass der Abstand zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug maximal fünf Zentimeter in der Waagrechten und in der Höhe (sog. Spaltmaß) betragen sollte. Dann könnten viele Mobilitätseingeschränkte selbstständig einsteigen und wären nicht auf eine Rampe angewiesen, die oft erst umständlich ausgeklappt werden muss. Nur gut 20 Prozent der bundesweit untersuchten Anfahrten von Straßenbahnen erfüllten diese Maße, und sogar nur 3 Prozent aller Busse hielten passgenau. 

Der ADAC fordert, den Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller voranzutreiben und das notwendige Budget dafür bereitzustellen. Zuständig sind jeweils mehrere Stellen wie Kommunen, Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Straßenverkehrsbehörden, was die Umsetzung oft verzögert. Gleichzeitig müssen die Nutzungsfristen nach einem barrierefreien Umbau angepasst werden, damit die Haltestellen modernisiert werden können, sobald es technische Neuerungen gibt. Diese Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Art bzw. Wert der Anlage und liegen in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren.

Barrierefreiheit endet jedoch nicht bei Rampen und Leitsystemen. Sowohl Betroffene als auch Mitreisende können die Situation im ÖPNV verbessern. Da Rollstuhlfahrende und blinde Menschen häufig nur bestimmte Einstiegstüren und Flächen in den Fahrzeugen nutzen können, sollten diese Bereiche möglichst freigehalten werden. Zur besseren Planung ihrer Verbindungen finden Betroffene in den Apps oder auf den Webseiten vieler Verkehrsunternehmen spezielle Mobilitätseinstellungen mit Informationen zu Aufzügen und barrierefreien Zugängen.

Weitere Informationen gibt es auf adac.de/barrierefrei-test

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