ADAC Geschäftsstellen in Niedersachsen ab Montag wieder regulär geöffnet
Rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien sind die Geschäftsstellen des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt ab Montag, 13. Juli 2020, wieder regulär geöffnet. Damit haben Mitglieder und Kunden mehr Zeit, sich beim ADAC auf die schönste Zeit des Jahres vorzubereiten und erhalten von der Vignette, über die passende Reiseversicherung bis hin zum Kartenmaterial alles, was sie für die Urlaubsreise benötigen.
Jeweils zwischen 10 und 18 Uhr von montags bis freitags gibt es in Braunschweig, Hannover, Laatzen und Wolfsburg den Komplett-Service rund um Urlaub und Mobilität– selbstverständlich mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen und unter Einhaltung der Abstandsregeln. Außer in Wolfsburg ist auch wieder samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Die Geschäftsstelle in Göttingen ist montags bis samstags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Lediglich die Reisebüros haben noch eingeschränkte Öffnungszeiten.
Wer Wartezeiten oder gar Warteschlangen umgehen möchte, kann sich bereits jetzt telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Terminvergabe ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr telefonisch unter 05102 90 14 02 oder jederzeit online unter videoberatung.adac.de möglich.
Auch die ADAC Vertretungen sind wieder geöffnet. Alle Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten der ADAC Anlaufstellen unter www.adac-niedersachsen.de.
In den ADAC Geschäftsstellen ist nach aktueller niedersächsischer Corona-Verordnung weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
ADAC erweitert Leistungen für sorgenfreies Reisen
Der ADAC hat für alle Plus- und Premium-Mitglieder seine Leistungen erweitert und übernimmt zusätzlich anfallende Übernachtungs- und Heimreisekosten, sollte während einer Reise eine coronabedingte Quarantäne von den Behörden angeordnet werden.
Zudem bezahlt der ADAC einen Covid-19-Test, wenn dadurch eine schadenmindernde Wirkung zu erwarten ist – beispielsweise, weil so eine frühere Heimreise möglich würde. Die Leistung gilt grundsätzlich weltweit. Ausnahme: Bereits vor der Abreise lag eine Reisewarnung für das betroffene Land oder den spezifischen Ort vor.
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