Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

Mittelrhein | 06.10.2020

Wildunfall: Das müssen Autofahrer wissen

Mit Herbstbeginn und der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Wildunfällen

Herbert Fuss, Leiter der Abteilung Verkehr und Technik beim ADAC Mittelrhein e.V., gibt wichtige Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen.

Dutzende Tote, mehr als 3.000 Verletzte und eine halbe Milliarde Euro Sachschaden jährlich: Alle zweieinhalb Minuten kollidiert in Deutschland ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hirsch mit einem Fahrzeug. Die Dunkelziffer ist hoch, aber allein in Rheinland-Pfalz ereigneten sich im ersten Halbjahr dieses Jahres 105 Wildunfälle mit Personenschäden. 20 Menschen wurden dabei schwer, 95 leicht verletzt.

Gerade jetzt zu Herbstbeginn und besonders, wenn mit der Zeitumstellung der Pendelverkehr in die Dämmerung fällt, steigt das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Für Autofahrer heißt das ab sofort wieder: Wachsam sein - besonders dort, wo die Wildwechselschilder stehen.


Der ADAC empfiehlt deshalb, vorausschauend und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren. „Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch eine Zeitumstellung“, warnt Herbert Fuss, Verkehrsexperte des ADAC Mittelrhein. Und erklärt: „Wer an kritischen Stellen statt mit 80 nur mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs ist, hat deutlich bessere Chancen, sein Fahrzeug noch rechtzeitig anzuhalten.“


Neben einer vorsichtigen Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit rät der ADAC außerdem, immer ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befinden sich Tiere bereits auf der Straße, sollte versucht werden, es durch lautes Hupen von der Straße zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass diese verunsichert häufig einfach nur verharren und nicht weiterlaufen. Wichtig: Unter keinen Umständen unkontrolliert ausweichen, um eine Kollision mit entgegenkommenden Fahrzeugen oder Bäumen am Straßenrand zu vermeiden.


„Kommt es zur Kollision, ist es wichtig, im Moment des Aufpralls nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren, um schwere Unfallfolgen zu verhindern. Darum gilt: Lenkrad gut festhalten und Bremse und Kupplung treten“, betont Herbert Fuss. Danach sollte die Unfallstelle umgehend gesichert und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden.


Mit Blick auf die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ist eine Wildunfallbescheinigung erforderlich, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird. Übrigens: Etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, ersetzt die Teilkasko-Versicherung. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Bei Unfällen mit Vögeln kommen hingegen nicht alle Versicherungen für den entstandenen Schaden auf. Einige Versicherungen bieten jedoch Versicherungsschutz für Unfälle mit allen Tierarten inklusive Haustieren an.


„Wenn der betroffene Autofahrer nicht nachweisen kann, dass der Fahrzeugschaden durch einen Wildunfall entstanden ist, dann kann der entstandene Schade über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist allerdings mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verbunden“, klärt Herbert Fuss auf.
 

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: www.adac.de


Bild herunterladen