
E-Scooter sind klein, wendig und bequem, bergen jedoch spezifische Risiken: insbesondere in Zusammenstößen mit Pkw sind die Folgen oft schwer. Im Jahr 2025 lag die Zahl der Unfälle mit Personenschäden bei 11.944. Für 27 Nutzer eines Scooters endeten diese Unfälle tödlich.
„E-Scooter sind verhältnismäßig leicht und haben keine Knautschzone. Bei Kollisionen mit einem Pkw oder bei Stürzen ist deshalb das Verletzungsrisiko hoch. Umso wichtiger sind defensives Fahren, angepasste Geschwindigkeit und gute Sichtbarkeit“, sagt Christian Schmidt. Der Verkehrsexperte des ADAC Mittelrhein informiert über besondere Gefahren, die Pflichten der Nutzer und die aktuellen und kommenden Regeln.
So reduzieren E-Scooter-Nutzer das Unfallrisiko:
- Vorausschauend fahren, ausreichend Abstand halten, Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmenden suchen.
- Gefährliche Situationen an Kreuzungen und beim Überholen vermeiden. Bordsteinkanten nicht „überspringen“, sondern absteigen.
- Auf den Straßenbelag beachten: Spurrillen, Gullideckel, nasses Laub und Kopfsteinpflaster erhöhen die Sturzgefahr.
- Bremsen, Reifen und Beleuchtung vor Fahrtbeginn regelmäßig kontrollieren.
Gesetzliche Pflichten und Empfehlungen:
- Mindestalter und Fahrerlaubnis: 14 Jahre. Für das Fahren ist weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
- Versicherung: E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Versicherungsplakette am Roller nachzuweisen ist. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die man Dritten bei Fahrten bei dem Elektro-Scooters zufügt.
- Helmempfehlung: Es besteht aktuell keine gesetzliche Helmpflicht. Der ADAC empfiehlt jedoch das Tragen eines Helms, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten oder unübersichtlichem Stadtverkehr.
- Technischer Zustand: Beleuchtung, Bremsen und Reifen müssen funktionsfähig sein. Ab 2027 gelten für neu zugelassene E-Scooter strengere technische Anforderungen wie zum Beispiel Blinker und getrennte Vorder- und Rückbremse. Bereits zugelassene Fahrzeuge bleiben weiter nutzbar
- Fahren unter Alkohol: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.
- Verantwortung bei Akku: Akkus und Geräte dürfen nicht geladen oder mitgeführt werden, wenn der Zustand oder das Modell ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko aufweisen. Viele Verkehrsunternehmen schließen aus Sicherheitsgründen die Mitnahme in Nahverkehrsmitteln aus.
- Haftungsfragen: Der Gesetzgeber plant, die Gefährdungshaftung auf E Scooter auszuweiten, so dass künftig der Halter aufgrund der Betriebsgefahr haften kann - eine Verbesserung des Opferschutzes, die der ADAC begrüßt.
Mobilitätsexperte Christian Schmidt rät: „Jeder Nutzer sollte sein Fahrzeug vor Fahrtantritt prüfen und verantwortungsbewusst handeln. Das schützt sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer.“
Wo dürfen Verkehrsteilnehmende E-Scooter nutzen?
- „Für E Scooter gelten klare Regeln: Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen sind primär vorgesehen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf die Fahrbahn genutzt werden“, sagt Schmidt und weist auf weitere Regelungen hin.
- Gehwege und Fußgängerzonen: Grundsätzlich ist die Nutzung verboten, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt Elektrokleinstfahrzeuge; dann gilt nur Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksichtnahme.
- Einbahnstraßen: Das Befahren entgegen der Fahrtrichtung ist nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies freigibt („Radfahrer frei“ gilt auch für E-Scooter).
- Benutzungspflicht und Fahrbahnnutzung: Künftig müssen E Scooter Radwege nur noch dann benutzen, wenn eine Benutzungspflicht für den Radverkehr besteht; ansonsten ist das Fahren auf der Fahrbahn zulässig.
- Grünpfeil für Radfahrer: E-Scooter-Fahrer sollen künftig unter denselben Bedingungen wie Radfahrer bei Rot an einem Grünpfeil abbiegen dürfen.
- Abstellen im öffentlichen Raum: Kommunen können in Zukunft selbst über ausgewiesene Abstellflächen für Sharing E Scooter entscheiden, um Gehwege freizuhalten und Konflikte zu reduzieren.
Schmidt empfiehlt, sich vor Fahrtantritt über die jeweils geltenden lokalen Regelungen sowie mögliche Sharing-Bestimmungen zu informieren. E-Scooter sollten grundsätzlich vorausschauend, rücksichtsvoll und defensiv genutzt werden – insbesondere in Bereichen, in denen sie sich den Verkehrsraum mit Fußgängern teilen. Zudem rät er, auf zuverlässige und technisch einwandfreie Modelle zu achten und sowohl die geltenden gesetzlichen Vorgaben als auch die ab 2027 vorgesehenen technischen Anforderungen für Neufahrzeuge einzuhalten. Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, Beweise zu sichern, etwa durch Fotos oder Zeugenaussagen, Schäden sorgfältig zu dokumentieren und zeitnah die eigene Versicherung zu informieren.
Im Bewegtbild: E-Scooter-Tipps
In der Videoserie „Chrispy Tipps“ gibt Christian Schmidt Hilfestellung zu Themen rund um die Mobilität: Wie bin ich sicher mit meinem Motorrad unterwegs? Was muss ich bei Assistenzsystemen beachten? Wie gefährlich kann die Fahrt mit dem E-Scooter werden? Locker im Ton, aber ernst in der Sache erläutert er aktuelle Sachverhalte fundiert und leicht verständlich. Zu sehen sind die Videofolgen auf dem Youtube-Kanal des ADAC Mittelrhein sowie bei Facebook und Instagram. Das Reel zur sicheren Nutzung des E-Scooters können Sie hier abrufen: www.youtube.com/@adacmittelrhein352
Über den ADAC Mittelrhein e.V.
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