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Mittelrhein | 27.12.2023

Bußgelder, Winterreifen, Blitzer und mehr

Autofahrer aufgepasst: Das ändert sich in 2024

Ob gleich zum Jahresanfang oder erst in einigen Monaten, das Jahr 2024 hält für Autofahrer zahlreiche Neuerungen bereit. Die wichtigsten Änderungen hat der ADAC zusammengefasst.

Kein Geld mehr bei Kauf eines E-Autos

Wer im neuen Jahr ein E-Auto zulässt, bekommt keine Förderung vom Staat mehr. Seit 17. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind demnach vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt.

CO2-Preis auf Benzin und Diesel steigt

Zum 1. Januar steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Pro Liter Benzin und Diesel macht das einen Aufschlag von etwa drei Cent.

Alpine-Symbol wird Pflicht

Mit Beginn der nächsten Wintersaison im Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei Pkw nur noch Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche an. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus! Wer mit Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenbedingungen unterwegs ist, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.

Handyblitzer in Rheinland-Pfalz

Um das Handyverbot besser zu kontrollieren, gab es in Rheinland-Pfalz 2022 ein Pilotprojekt. Das so genannte Monocam-System dokumentierte, ob der Fahrer bzw. die Fahrerin ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält. Die Landesregierung plant nun eine Gesetzesänderung, um die Überwachung auf eine bisher fehlende Rechtsgrundlage zu stellen. Wurden die Handy-Blitzer bisher nur im Raum Mainz und Trier getestet, könnten sie dann künftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss in Deutschland ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.

Bußgelder in der Schweiz werden vollstreckt

Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Damit können dann auch deutsche Autofahrer, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden und umgekehrt. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.

Höhere Bußgelder in Italien

In Italien sollen die Bußgelder für einige Verkehrsdelikte deutlich steigen. Grund der Verschärfungen sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter belangt werden. Das Parlament muss das Vorhaben noch bestätigen, dann könnten die neuen Regelungen bereits im Januar 2024 in Kraft treten.

Österreich: Tagesvignette kommt

In Österreich wird es in 2024 eine Tagesvignette für Autobahnen geben. Das 10-Tages-Pickerl wird dafür teurer. Die Tagesvignette gibt es ausschließlich digital, sie ist für 8,60 Euro zu haben. Der Preis der 10-Tages-Vignette steigt auf 11,50 Euro.

Abgasnorm Euro 6e für Pkw

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Fortschreibung der Abgasnorm Euro 6 veranlasst: Euro 6e. Sie wird für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend und sieht eine nochmalige Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor. Autos mit dieser Abgasnorm können dann bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden. Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA". Autos mit der bisherigen Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM können noch bis zum 31. August 2024 neu zugelassen werden

Mehr Assistenzsysteme in Neuwagen

Zahlreiche Assistenzsysteme, die schon seit Sommer 2022 für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben sind, müssen ab Juli 2024 auch in jedem neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Zu den wichtigsten zählen der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der den Fahrer bei Übertreten der Höchstgeschwindigkeit warnt, der Notbremsassistent, der das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig abbremst und der Rückfahrassistent, der den Bereich hinter dem Fahrzeug überwacht.

Alkohol-empfindliche Wegfahrsperre kommt

Vorgeschrieben ist ab Juli auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung eines sogenannten Alkohol-Interlock-System, also einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre. Die Wegfahrsperre selbst muss nicht verbaut werden.

Data Recorder werden Pflicht

Ebenfalls ab Sommer 2024 muss der Event Data Recorder (EDR) in jedem neuen Auto verbaut sein. Wie eine Blackbox im Flugzeug, sollen die Daten des EDR bei einem Crash helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Datenschutz im Auto verbindlich

Mitte kommenden Jahres werden auch die ebenfalls schon 2022 eingeführten Datenschutzregelungen für alle neu zugelassenen Autos verbindlich. Die Hersteller müssen ihre Autos umfassend vor Cyber-Angriffen schützen – unabhängig vom Software-Stand.

Weitere Informationen finden Sie unter adac.de
 


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