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Mittelrhein | 30.04.2020

Mundschutz beim Autofahren

Darauf müssen Autofahrer jetzt achten

Seit Montag gilt in Rheinland-Pfalz eine landesweite Maskenpflicht zum Beispiel in Geschäften oder im ÖPNV. Doch was bedeutet das für Autofahrer?
Herbert Fuss, Leiter Verkehr und Technik im ADAC Mittelrhein e.V,. weist darauf hin, dass, wer sich mit einem Mundschutz hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs begibt, darauf achten muss, dass die wesentlichen Gesichtszüge weiterhin erkennbar sind. Ansonsten drohe ein Bußgeld.
Wesentlich hierfür sind die Bestimmungen des Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung (§23 StVO). Ob das Tragen einer Maske hinter dem Steuer geahndet wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Beamten. Wer trotzdem eine Maske tragen möchte, beispielsweise weil er in einem Carsharing-Fahrzeug nachfolgende Fahrer nicht gefährden möchte, sollte darauf achten, dass die Maske Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt.
Gerade Brillenträger können beim Tragen einer Maske Probleme mit beschlagenen Gläsern bekommen. Wer hingegen alleine im eigenen Auto sitzt, sollte auf das Tragen einer Maske verzichten. Hierfür besteht nach derzeitigem Stand keine Notwendigkeit.
Weitere Infos: adac.de/news/corona-faq/


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