ADAC: Tiere kennen weder Uhr noch Zeit
Wildunfallgefahr steigt zur Zeitumstellung
In der Nacht vom 30. zum 31. Oktober werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Es wird morgens wieder früher hell und abends eine Stunde früher dunkel. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. Deshalb ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten.
„Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch die Uhr. Daher sollten Verkehrsteilnehmer in den Wochen nach der Zeitumstellung besondere Vorsicht walten lassen“, rät Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Nur mit ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug behalten Autofahrerinnen und Autofahrer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen“, so Herda.
Die Dämmerungszeit ist die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden. Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht. Während sie am Vortag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust einen Tag später plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Insbesondere die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch. Zwischen sechs Uhr und acht Uhr morgens ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Am Abend wird es eine Stunde früher dunkel. Die Dämmerungsphase beginnt bereits gegen 17 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.
Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet.
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei bewertet werden.
Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger buw. die Jägerin, der bzw. die das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger bzw. die Jägerin stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die dann als Nachweis bei der Versicherung dient.
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