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Hessen-Thüringen | 06.09.2018

Wildtiere kennen keine Verkehrsregeln

ADAC rät zu angepasster Fahrweise

Auf Landstraßen entlang von Wiesen und hochstehenden Maisfeldern und durch Waldgebiete müssen Autofahrer jetzt zu Beginn des Herbstes zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild an der Straße rechnen. Vermehrt passieren Wildunfälle in der Phase der Dämmerung und beginnenden Dunkelheit, die sich für Pendler auf dem Nachhauseweg mit der Zeitumstellung Ende Oktober nochmals verlängert.

„Tiere kennen keine Verkehrsregeln. Wir empfehlen, immer mit angepasster Geschwindigkeit und vorausschauender Fahrweise zu fahren“, rät Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „80 Km/ h könnten schon zu viel sein! Nur mit ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug behalten Verkehrsteilnehmer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen“, so Herda.

Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn, sollten Autofahrer das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, das Wild zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass sie verunsichert häufig einfach nur verharren und nicht weiterlaufen. Gefährlich wird es, wenn Autofahrer unkontrolliert ausweichen wollen. Schnell landet das Fahrzeug dann im Gegenverkehr oder an den Bäumen am Straßenrand. Quert das Tier die Fahrbahn, immer daran denken: Meist folgt noch weiteres Wild, denn Reh & Co. sind selten Einzelgänger.

Wildunfälle lassen sich jedoch vom Autofahrer nicht immer verhindern. Dann ist es wichtig, im Moment des Aufpralls nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren, um schwere Unfallfolgen zu verhindern. Kann der Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden, gilt: Lenkrad gut festhalten und mit aller Macht Bremse und Kupplung treten. „Danach sollte die Unfallstelle gesichert und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden“, erklärt Wolfgang Herda. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird.


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