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Hessen-Thüringen | 23.07.2019

Wenn es plötzlich krabbelt oder brummt

Biene, Spinne und Co. im Auto

Verirren sich Biene, Wespe, Spinne und Co. ins Wageninnere, kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Ein Tier während der Fahrt hektisch aus dem Auto vertreiben zu wollen, ist keine gute Idee.

Ein Unfall durch Ablenkung hat meist schlimmere Folgen als ein Insektenstich. Wenn es während der Fahrt plötzlich krabbelt oder summt, empfiehlt Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen, Ruhe zu bewahren: „Der Fahrer sollte unbedingt versuchen, ruhig zu bleiben und sich auf den Verkehr zu konzentrieren. Nicht in Panik geraten! Am besten kontrolliert das Tempo verringern und am rechten Fahrbahnrand anhalten. Dabei die Warnblinkanlage einschalten.“ Oft hilft es, einfach die Fenster zu öffnen – meist findet das Insekt dann von selbst den Weg nach draußen. Wer den Wagen verlässt, sollte besonders vorsichtig sein und den nachfolgenden Verkehr sowie den Gegenverkehr im Blick behalten.

Für Allergiker hat Vorsorge Priorität. Ein für sie gefährliches Insekt darf gar nicht erst ins Auto kommen. In diesem Fall hilft es nur, die Fenster geschlossen zu halten und mit Klimaanlage zu fahren. Das gilt vor allem dann, wenn Allergiker auf Autobahnen unterwegs sind und nicht sofort anhalten können. Schaden kann es auch nicht, vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob sich ein Insekt ins Auto eingeschmuggelt hat.

Allergiker sollten ihren Allergiepass und das Allergie-Notfallset stets griffbereit haben. Wer trotz Vorsichtsmaßnahmen gestochen wird und ausgeprägte allergische Symptome wie Atemnot, Hitzewallungen oder Schwächegefühl hat, sollte sofort den Notarzt rufen.

Passiert wegen eines Insekts im Wagen ein Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der anderen Unfallbeteiligten auf. Beim Schaden am eigenen Auto kann man sich an die Kasko-Versicherung – soweit vorhanden – wenden. Diese prüft, ob grob fahrlässig gehandelt wurde und kürzt – je nach Grad des Verschuldens – die Leistung. Um dieses Risiko der Leistungskürzung auszuschließen, ist es empfehlenswert, mit der Kaskoversicherung den 'Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit' zu vereinbaren.

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