Neue Verordnung zum Mopedführerschein
Am 10. Juli tritt in Hessen eine neue Verordnung zum Mopedführerschein inkraft - Der ADAC Hessen-Thüringen begrüßt das gesenkte Mindestalter von 16 auf 15 Jahren
Am 10. Juli tritt in Hessen eine neue Verordnung zum Mopedführerschein (AM) in Hessen inkraft:
Vgl.: Pressemeldung des Landes Hessen:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-kuenftig-moped-fuehrerschein-mit-15-jahren-0
Der ADAC Hessen-Thüringen begrüßt das gesenkte Mindestalter von 16 auf 15 Jahren für den Mopedführerschein (AM 15) für Jugendliche auch in Hessen. Dadurch kann vor allem die teils schwierige Mobilitätssituation von jungen Menschen auf dem Lande verbessert werden. Es wäre jedoch eine bundeseinheitliche Regelung wünschenswert gewesen, da einige Jugendliche an Landesgrenzen aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage ihren Roller stehen lassen müssen. Bisherige Untersuchungen haben gezeigt, dass die Alterssenkung beim Mopedführerschein nicht zu überproportional vielen Unfällen führt. Der Zugewinn an Mobilität ist hier höher zu gewichten.
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