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Hessen-Thüringen | 07.08.2023

Gefährlicher Blindflug

Verkehrssicherheitsaktion „Kopf hoch. Das Handy kann warten“ geht in die nächste Runde

Vom 7. August bis 3. September heißt es im Programm des Radiosenders hr3 wieder: „Kopf hoch. Das Handy kann warten“. Gemeinsam mit dem ADAC Hessen-Thüringen macht der Hessische Rundfunk mit dieser Aktion bereits das sechste Jahr in Folge auf Gefahren der Handynutzung im Straßenverkehr aufmerksam.

Unterschätzte Gefahr
Hessenweit soll die Aktion Zuhörerinnen und Zuhörern für die Gefahr von Ablenkung am Steuer sensibilisieren. Ablenkung im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Experten schätzen, dass jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Gerade beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten werden Tempo-, Blick- und Spurverhalten deutlich beeinträchtigt.

Schon eine kurze Ablenkung bedeutet viele Meter Blindfahrt. Selbst wer nur für vier Sekunden zum Lesen einer WhatsApp Nachricht auf das Handy schaut, fährt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h rund 60 Meter blind. Plötzlich auftretende Hindernisse werden viel zu spät wahrgenommen. Notwendige Reaktionen wie Bremsen oder Ausweichen verzögern sich. „90 Prozent der Informationen im Straßenverkehr nehmen wir über die Augen wahr. 10 Prozent übers Gehör. Deshalb gilt: Augen auf den Straßenverkehr“, so Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen.

Handyverbot am Steuer
Ablenkung an Steuer und Lenker ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Im Straßenverkehr ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nach Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten. Handy-Sünder erwarten folgende Bußgelder:

• 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg beim Führen eines Kraftfahrzeugs
• 150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung
• 55 Euro für Rad- und Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h

Für E-Scooter, S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge. Pedelecs bis zu 25km/h gelten noch als Fahrrad, ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer zieht somit ein Bußgeld von 55 Euro nach sich. „Für Fußgänger, die im Straßenverkehr das Handy nutzen, gibt es gesetzlich kein Verbot“, erklärt Cornelius Blanke, „das Handy sollte aber auch hier beim Überqueren von Ampeln, Straßen oder Kreuzungen in der Tasche bleiben. Denn jeder, egal ob Auto-, E-Scooter- oder Radfahrer, der durch das Handy längere Zeit unkonzentriert ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.“

Das ist während der Fahrt erlaubt
Smartphone und Co. dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen – sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Um die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss dieses im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad sollte die Halterung am besten in der Mitte des Lenkers angebracht werden, damit das Handy nicht beim Bremsen stört.


Mehr Informationen zu der Aktion gibt es unter: adac.de/hth-kopfhoch

 


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