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Hessen-Thüringen | 12.05.2025

Unterwegs auf vier Hufen

ADAC gibt Tipps zur Sicherheit von Pferd und Reiter

Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O im Straßenverkehr. Noch wichtiger wird dieser Grundsatz, wenn das Verkehrsmittel ein Lebewesen ist. Als Fluchttiere reagieren Pferde auf unbekannte und laute Geräusche sowie auf schnelle Bewegungen oft schreckhaft. Deshalb ist es wichtig, dass Reiter ihre Tiere an die Straßensituation gewöhnen. Andere Verkehrsteilnehmer sollten zudem ihr Verhalten anpassen, wenn sie Pferden begegnen – das gilt für Auto- und Motorradfahrer ebenso wie für Radfahrer. 

Sicher unterwegs im Straßenverkehr
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt allgemein, dass Tiere den Verkehr nicht gefährden dürfen. Dies bedeutet für Reiterinnen und Reiter, dass sie im Umgang mit den Tieren entsprechend geschult sein sollten und über ausreichend Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft verfügen, um ein Pferd kontrollieren zu können. Eine allgemeine Prüfung, vergleichbar mit der Führerscheinprüfung, gibt es im Reitsport nicht.

Reiterinnen und Reiter müssen die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Verkehrsteilnehmer. „Das betrifft nicht nur das Rechtsfahrgebot oder die gültigen Verkehrszeichen, sondern ebenso das Halten an einer roten Ampel, das Befolgen von Einbahnstraßenregelungen sowie allgemeine Verkehrsregeln wie ‚rechts vor links‘“, erklärt Maike Höpp, Sprecherin des ADAC Hessen-Thüringen. Spezielle Verkehrsschilder regeln an bestimmten Straßen und Wegen zudem die Nutzung durch Pferd und Reiter. Fuß- und Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden, außer sie sind explizit hierfür freigegeben.

Reiter können dazu beitragen, die Sicherheit für sich selbst, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Dazu zählt nicht nur das richtige Training mit den Vierbeinern, sondern auch die passende Ausrüstung. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Pferd und Reiter bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend sichtbar sein. Mithilfe reflektierender Westen oder Leuchtbänder können Reiter dafür sorgen, schon von Weitem gut sichtbar zu sein. Für Pferde eignen sich Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken.


Mit Abstand überholen
Egal, ob Auto, Motorrad oder Fahrrad – wer ein Pferd überholt, sollte die Geschwindigkeit reduzieren und mit ausreichendem Seitenabstand vorbeifahren. Das gilt nicht nur, wenn der Reiter auf dem Pferd sitzt, sondern auch, wenn das Pferd vom Boden geführt wird. „In der Nähe von Pferden sollten motorisierte Verkehrsteilnehmer generell rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver unterlassen. Nach dem Überholvorgang ist darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zum Pferd eingehalten wird“, rät Maike Höpp. Besonders wichtig ist es, die Geschwindigkeit anzupassen und vorausschauend zu fahren – dies gilt auch für den Gegenverkehr. Können Reiter und Pferd aufgrund der Verkehrssituation nicht überholt werden, muss genügend Abstand zum Reiter eingehalten werden. Nähert sich ein Auto oder Motorrad von hinten zu schnell oder nah an, kann das zu Fluchtverhalten bei Pferden führen. Eine solche Situation kann für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Hupen sowie häufiges Klingeln sollte vermieden werden, da plötzliche Geräusche die Tiere erschrecken können.

Verhalten bei freilaufenden Pferden
Sind Pferde allein oder unkontrolliert auf der Fahrbahn oder neben der Straße unterwegs, sollten sich andere Verkehrsteilnehmer besonders defensiv verhalten. In manchen Fällen kann es notwendig sein im Schritttempo die Stelle zu passieren oder ganz stehen zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden. Zudem muss immer mit unvorhergesehenen Reaktionen der Tiere gerechnet werden, da sich diese in einer Ausnahmesituation befinden. Freilaufende Pferde müssen direkt der Polizei gemeldet werden.

Im Falle eines Unfalls gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Stehenbleiben und Warnblinkanlage einschalten
  • Warndreieck aufstellen, sofern das Auto gefahrlos verlassen werden kann
  • Polizei anrufen: 110
  • Reaktion des Pferdes beobachten und ausreichend Abstand halten
  • Schadensregulierung anstoßen: Betriebs- oder Tierhalterhaftpflicht und Rechtsberatung einholen


Der Mist muss weg
Bleiben beim Ausritt Hinterlassenschaften der vierbeinigen Begleiter auf der Straße liegen, müssen diese nach dem Ausritt bestmöglich entfernt werden. Das gilt nicht nur für die Fahrbahn selbst, sondern auch für danebenliegende Grün- oder Randstreifen. Auf Wald- oder Feldwegen müssen Pferdeäpfel hingegen nicht zwingend aufgesammelt werden. Allerdings gilt hier das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wege müssen für alle Verkehrsteilnehmer ohne größere Beeinträchtigungen passierbar bleiben.

 

Einen O-Ton sowie Bilder zum Thema können sie unter folgendem Link zu redaktionellen Zwecken kostenlos herunterladen: ADAC Cloud

 

 


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