Rettungsgasse – nicht nur eine Frage des Respekts
Hessischer Gesundheitsminister Stefan Grüttner und Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik beim ADAC Hessen-Thüringen, appellieren zum Ferienbeginn an alle auf Hessens Straßen:
„Bilden Sie die Rettungsgasse, seien Sie aufmerksam, sie kann für Unfallopfer lebenswichtig sein“
Wiesbaden/Frankfurt: Die Bilder sind leider nur allzu bekannt – Rettungsfahrzeuge versuchen durch den Stau zum Unfallort zu kommen, mangels Rettungsgasse ist jedoch die Durchfahrt blockiert. Auch wenn Autofahrer in den bevorstehenden Sommerferien wieder im Stau stehen, werden viele zuerst an den eigenen Zeitverlust denken. Ist die Ursache für den Stau jedoch ein Unfall, darf es keinen Zeitverlust geben: Rettungskräfte müssen möglichst schnell am Unfallort eintreffen, um Verletzten zügig lebensrettende Hilfe leisten zu können.
Von besonderer Wichtigkeit ist daher die Bildung einer Rettungsgasse. Bereits bei stockendem Verkehr muss die Bildung einer Rettungsgasse angestrebt und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge dicht an dicht stehen ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld belegt.
„Die Ferien stehen vor der Tür und gerade dann sind die Straßen voll und oft staut es sich. Bitte denken Sie daran, die Rettungsgasse zu bilden, sie kann Leben retten“, betonte der Hessische Gesundheitsminister, Stefan Grüttner. „Nur wenn die Rettungswagen schnell auch durch einen Stau hindurchkommen, kann Leben gerettet werden. Unterstützen Sie die Einsatzkräfte, damit schnelle Hilfe auch ankommen und Leben gerettet werden kann“, appellierte der Hessische Gesundheitsminister, Stefan Grüttner.
„Im Ernstfall können Sekunden über Leben und Tod entscheiden“, so Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik beim ADAC Hessen-Thüringen. „Den Einsatzkräften hilft es dann enorm, wenn die Rettungsgasse bereits besteht und nicht erst beim Eintreffen gebildet wird. Schließlich kann jeder von uns einmal auf schnelle Hilfe angewiesen sein. Es ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, eine Rettungsgasse bereits bei den ersten Anzeichen eines Staus zu bilden.“
Und so funktioniert die Rettungsgasse: Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur müssen nach links, alle anderen Fahrzeuge orientieren sich nach rechts.
Weitere Infos erhalten Sie hier in der Broschüre: Bildung einer Rettungsgasse: So geht´s!
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