Narrensicher durch den Karneval
ADAC: Nur nüchtern ans Steuer
Bald beginnt wieder der Höhepunkt der „Fünften Jahreszeit“. Bier, Wein und Hochprozentiges gehören für viele Jecken zur Weiberfastnacht und zum Karneval dazu. Doch wer mit Alkohol im Blut an den närrischen Tagen unterwegs ist, sollte das Auto oder Fahrrad stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi nutzen.
Alkohol am Steuer ist prinzipiell tabu. Individuelle Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform können die Wirkung von Alkohol erheblich beeinflussen. 0,5 Promille sind schnell erreicht. Laut aktuellem Bußgeldkatalog droht bereits beim ersten Verstoß bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Häufig unterschätzt werden der Restalkohol und die rechtlichen Folgen am Tag nach dem Feiern. Pro Stunde baut der Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Schon ab 0,3 Promille und auffälligem Fahren müssen Autofahrer den Führerschein abgeben und es droht eine empfindliche Geldstrafe.
Cornelius Blanke vom ADAC Hessen-Thüringen empfiehlt: „Entgegen der weitläufigen Meinung schafft eine üppige Mahlzeit keine Grundlage für den Alkoholgenuss. Sie kann ihn bestenfalls verzögern. Auf der sicheren Seite ist, wer Alkohol am Steuer vermeidet.“
Übrigens: Kostümierung oder Maskerade dürfen den Fahrer nicht einschränken. Sind Sicht oder Gehör und damit die Fahrsicherheit beeinträchtigt, kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden.
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