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Hessen-Thüringen | 07.04.2020

Corona-Krise: Darauf müssen Autofahrer jetzt achten

Interview mit Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik im ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Die Osterferien stehen vor der Tür. Wie sieht es mit Ausflügen aus?
Die grundsätzliche Empfehlung lautet, nicht unbedingt notwendige Fahrten zu verschieben. Gerade bei beliebten Ausflugszielen besteht die Gefahr, dass sich sonst zu viele Menschen begegnen. Auch wenn es schwer fällt - die Oma sollte besser nicht besucht werden. Gegen Radausflüge in Wohnortnähe spricht jedoch nichts.Vorsicht übrigens vor Fahrten über Bundesländergrenzen. In Bayern gelten derzeit Ausgangsbeschränkungen. Ohne triftigen Grund darf dort niemand mehr seine Wohnung verlassen. Das gilt auch für den Kfz-Durchgangsverkehr. Die Polizei kontrolliert.

Kann/ darf ich jetzt noch die HU durchführen lassen?
Ja. Alle großen HU-Prüfstellen, wie TÜV, Dekra und GTÜ führen weiterhin Fahrzeuguntersuchungen durch. Die Hauptuntersuchung ist elementarer Bestandteil der Verkehrssicherheit. Es ist zu empfehlen, mit der Prüfstelle telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten und damit die Gefahr direkter Kontakte vor Ort zu vermeiden. Wer jedoch aufgrund der aktuellen Situation die HU jedoch nicht fristgerecht durchführen kann oder will, muss derzeit nicht mit dem sonst üblichen Verwarngeld rechnen. Die Bundesregierung hat angeregt, dass der Termin maximal um vier Monate verschoben werden darf. Autofahrer sollten jedoch weiterhin ihr Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand nutzen.

Sind Werkstatt-Besuche erlaubt?
Zumindest für Hessen gelten dazu derzeit keine gesonderten Regelungen. In Bundesländern mit Ausgangsbeschränkungen muss hingegen ein triftiger Grund, wie eine sicherheitsrelevante Reparatur, vorliegen. Grundsätzlich empfiehlt der ADAC jedoch, derzeit auf nicht notwendige Werkstattbesuche zu verzichten und sich vorab bei der Werkstatt nach Kapazitäten zu erkundigen.

Wie sieht es mit dem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen aus?
Dies ist nur in Bundesländern ohne Ausgangsbeschränkung möglich, also Bayern zum Beispiel nicht, in Hessen hingegen schon. Wer das notwendige Werkzeug hat, kann die Reifen selber wechseln oder zur Not ein paar Wochen warten. In jedem Fall vorab bei der Werkstatt erfragen, wie hier die Möglichkeiten sind. Achtung: Abgefahrene Reifen (weniger als 1,6mm Profiltiefe) sind sicherheitsrelevant und müssen sofort getauscht werden.

Haben Kfz-Zulassungsstellen geöffnet?
Derzeit schließen viele Ämter ihre Türen für den Publikumsverkehr. Hier muss im Einzelfall geklärt werden, ob das Anliegen nicht auch telefonisch oder per E-Mail geregelt werden kann. Einige Ämter bieten auch Besuchskorridore zu bestimmten Zeiten an. Häufig werden aber nur Gewerbetreibende bei den Zulassungsstellen vorgelassen. Privatpersonen können einen gewerblichen Kfz-Zulassungsdienst nutzen, der allerdings zusätzliche Kosten verursacht. Zudem haben viele Zulassungsstellen schon die Möglichkeit geschaffen, dass Bürger einfache Vorgänge wie An-, Ab- und Ummeldungen von Kfz durch ein Online-Verfahren (i-kfz) selbst durchführen können. Dazu sollte man sich bei der zuständigen Zulassungstelle telefonisch erkundigen.

Darf ich Kraftstoff einlagern?
Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen, auf das Einlagern von Kraftstoff zu verzichten. Hierfür gibt es keine Notwendigkeit, da aufgrund der stark zurückgegangen Nachfrage genügend Sprit am Markt vorhanden ist. Gesetzlich erlaubt sind maximal 200 Liter Diesel oder 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern, die an einem gut belüfteten Ort aufbewahrt werden. Keinesfalls sollte Kraftstoff in der Wohnung gelagert werden.

Wie sieht es jetzt mit Führerscheinprüfungen aus?
Sämtliche Fahrerlaubnisprüfungen sind bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Gebuchte oder bestellte Prüfungen können Sie kostenlos stornieren.
Ausnahmen: Fahrerlaubnisprüfungen, die nicht aufgeschoben werden können oder von einem Arbeitgeber als unabdingbar bescheinigt werden, zum Beispiel Arbeitskräfte der Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Sozialdienste sowie öffentlicher Dienstleister. Lkw-Fahrer/ Berufskraftfahrer sollten sich generell vorab informieren.

Darf ich noch Fahrgemeinschaften bilden?
Auf Fahrgemeinschaften und gemeinsame Autofahrten mit Arbeitskollegen sollte man besser aufgrund der Ansteckungsgefahren verzichten. Lässt sich aber eine gemeinsame Autofahrt nicht vermeiden, sollte der Mitfahrer hinten rechts auf der Rückbank sitzen. Alle Fahrzeuginsassen sollten einen Mundschutz tragen und das Wageninnere häufiger lüften.

Anmerkung der Redaktion: Das Interview gibt den Stand vom 6.4.2020 wieder

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Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik im ADAC Hessen-Thüringen e.V.
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