Beschilderungsdurcheinander an öffentlichen Ladesäulen - So ist die Lage in Erfurt
Laut einer aktuellen ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten weisen die örtlichen Vorschriften erhebliche Unterschiede auf.
Wer sein Elektroauto an öffentlichen Parkplätzen aufladen möchte, muss nicht nur eine freie Ladestation finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten.
Laut einer aktuellen ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten weisen die örtlichen Vorschriften erhebliche Unterschiede auf. Dementsprechend sieht es bei der Beschilderung aus, die teilweise für Verkehrsteilnehmer unklar und missverständlich ist.
Nicht immer geht eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf. Übereinstimmung gab es lediglich darin, dass in keiner Stadt Gebühren für das Parken an der Ladesäule verlangt wurden.
Untersucht wurden unter anderem die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen und welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen. Das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art ließen nur fünf der 16 Städte zu, in den restlichen elf Städten durfte man nur mit E-Kennzeichen (Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“) parken. In Erfurt dürfen zwischen 21 und 9 Uhr laut Behörden sogar Verbrenner an einigen Ladestationen parken.
„Erfurt zeigt sich auf dem richtigen Weg, was die Beschilderung an öffentlichen Ladesäulen angeht“, so Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „In Thüringens Landeshauptstadt ist die Beschilderung an den öffentlichen Ladestationen relativ eindeutig. Mit Blick auf die stark wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen darf der Ausbau der Ladeinfrastruktur allerdings nicht ins Stocken kommen – sonst wird es an den Ladesäulen eng!“
Tagsüber darf in Erfurt nur mit E-Kennzeichen für maximal vier Stunden geparkt werden. Die Zeiterfassung erfolgt simpel über die Parkscheibe. Allerdings verpflichtet diese Beschilderung nicht zum aktiven Laden des Fahrzeugs. Dazu fehlt in Deutschland bisher noch ein rechtsverbindliches Zusatzzeichen, das zum Laden während des Parkens verpflichtet.
Befragt wurden in dieser Untersuchung die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte im Juni 2021. Eine Verifizierung der erhobenen Daten fand im November 2021 statt.
Die ausführlichen Ergebnisse der bundesweiten Befragung finden hier.
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