Achtung Wildwechsel!
ADAC rät in Hessen und Thüringen zu vorausschauender Fahrweise
In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober werden in Deutschland die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Wie in jedem Jahr markiert die Zeitumstellung gegen Ende des Jahres den Beginn der Winterzeit. Dunkelheit, Sturm und rutschige Fahrbahnen: Der Herbst erfordert besondere Vorsicht von Autofahrern im Straßenverkehr.
Der Herbst erfordert besondere Vorsicht von Autofahrern im Straßenverkehr. „Die Dämmerung bricht früh herein, Regen und Nebel verschlechtern die Sicht und mit Beginn der Herbstzeit ist das Wild aktiver, so dass die Gefahr von Kollisionen zunimmt“, sagt Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen.
Ein erhöhtes Risiko, mit Wild zusammenzustoßen, besteht vor allem nachts und in der Dämmerung, da es hier verstärkt zu Wildwechsel kommt. Wild geht erst im Schutz der Dunkelheit auf Futtersuche und muss jetzt, nachdem die Felder abgeerntet sind, weite Wege zurücklegen, um an Grünfutter zu gelangen. Deshalb kommt es in den kommenden Wochen vermehrt dem morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in die Quere. Tauchen Tiere am Straßenrand auf, sollten Fahrzeugführer kontrolliert bremsen und langsam vorbeifahren.
„Insbesondere in Waldnähe, bei dichten Hecken oder an Feldern am Straßenrand sind eine angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Bremsbereitschaft sowie vorausschauende Fahrweise erforderlich“, erklärt Matthias Feltz. Durch Abblenden und Hupen lassen sich die Tiere ggf. von der Fahrbahn verscheuchen. Außerdem: Fernlicht ausschalten! Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie verlieren die Orientierung.
Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen nicht selten zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier. Ist es zu einem Unfall gekommen, sollte das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt, die Warnblinkanlage eingeschaltet, das Warndreieck aufgestellt und zum eigenen Schutz eine Sicherheitsweste angezogen werden.
„Anschließend sollte eventuell verletzten Personen Erste Hilfe geleistet und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden“, erklärt Matthias Feltz. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird. Angefahrene Tiere sollten nicht berührt werden, sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. „Rechtswidrig ist das Mitnehmen von getötetem Wild. Es wird als Wilderei mit Geld- und Haftstrafen bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeuges geahndet“, erklärt Matthias Feltz.
Presse Kontakt