Achtung – Wild vom Wald
ADAC rät im Herbst zu angepasster Fahrweise
Spätestens mit der Zeitumstellung am 29. Oktober führt der Nachhauseweg für viele Pendler wieder durch die Dämmerung oder Dunkelheit. Eine Zeit, in der es verstärkt zu Wildwechseln über die Straßen kommen kann.
Besonders kritisch sind Landstraßen entlang von Feldern oder Wiesen und durch Waldgebiete - auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. „Tiere kennen keine Verkehrsregeln. Wir empfehlen deshalb, immer mit reduzierter Geschwindigkeit und vorausschauender Fahrweise unterwegs zu sein“, rät Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „An solchen Gefahrenstellen kann selbst Tempo 80 zu schnell sein. Mit angepasster Geschwindigkeit haben wir Autofahrer dann noch die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren.“
Grundsätzlich sollten Autofahrer zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild an der Straße rechnen. Neben einer vorsichtigen Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit rät der ADAC, immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Nur so behalten Verkehrsteilnehmer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen. Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren! Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn, sollten Autofahrer das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, das Wild zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass sie verunsichert häufig einfach nur verharren und nicht weiterlaufen. Gefährlich wird es, wenn Autofahrer unkontrolliert ausweichen wollen. Schnell landet das Fahrzeug dann im Gegenverkehr oder an den Bäumen am Straßenrand.
Kann der Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden, gilt: Lenkrad gut festhalten und mit aller Macht Bremse und Kupplung treten! „Danach sollte die Unfallstelle gesichert und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden“, erklärt Wolfgang Herda. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird.
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