Flaggen, Fähnchen, Spiegelsocken
Fußball-EM 2016: ADAC informiert, was im Straßenverkehr erlaubt ist
Am 10. Juni beginnt die Fußball-EM, und damit auch in Deutschland wieder für viele Fans die Nachspielzeit, in der kräftig gefeiert wird. Beispielsweise mit ausgiebigen Autokorsos. Wie auf dem Spielfeld sind allerdings auch hier bestimmte Regeln zu beachten. Der ADAC klärt auf, welche Praktiken der Fankultur beim Autofahren gestattet sind.
Streng genommen sind Autokorsos gar nicht erlaubt. Aber die Polizei drückt während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu. Wichtig ist: Auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Das heißt: kein Alkohol, Anschnallpflicht, keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kein Hinauslehnen aus Fenstern oder Schiebedach. Hupen ist nur im Notfall erlaubt und somit auch während eines Autokorsos untersagt. Und steht die Ampel auf Rot, ist unbedingt anzuhalten. Auch ist stets auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden zu achten.
Großformatige Flaggen an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten ist verboten. Kommt es durch eine großflächige Fahne zum Unfall, kann die Versicherung Regressansprüche an den Fahrzeughalter stellen. Fahnen und sonstige Dekorationen müssen stabil am Fahrzeug befestigt sein und dürfen weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Fahrers beeinflussen. Das gilt auch für den Innenrückspiegel. Dort haben Wimpel, Schals, Maskottchen und Co. nichts zu suchen. Dass es verboten ist, Aufkleber auf Scheinwerfer oder Rückleuchten zu pappen, versteht sich von selbst. Was viele Autofahrer nicht wissen: Wenn das Auto nur einen Außenspiegel hat, darf die Heckscheibe nicht von einer Fahne verdeckt sein.
So genannte „Spiegelsocken“ sind ein beliebter und weit verbreiteter Deko-Artikel. Allerdings sind sie nur dann erlaubt, wenn die Blinker nicht - wie bei vielen modernen Autos - in die Seitenspiegel integriert sind. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Und auch die beliebten Fähnchen sind nicht ganz ohne Risiko. „Bei längeren Fahrten über die Autobahn oder Landstraße sollten Sie Fähnchen vom Fahrzeug entfernen. Durch starken Fahrtwind besteht die Gefahr, dass die Dekoration abreißt. Im schlimmsten Fall beeinträchtigt dies andere Verkehrsteilnehmer. Entstehen dabei Schäden, können hohe Kosten fällig werden“, erklärt Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen- Thüringen.
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