Mit Aktionismus ist der Senat auf der falschen Spur
Pop-Up-Radwege: ADAC Berlin-Brandenburg zu Verwaltungsgerichtsentscheidung
Nach der Gerichtsentscheidung zu den Berliner Pop-Up-Radwegen fordert der ADAC Berlin-Brandenburg von der Verkehrssenatsverwaltung weitsichtige Planung statt Aktionismus.
Wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der sogenannten Pop-Up-Radwege hat das Berliner Verwaltungsgericht den Senat dazu verpflichtet, diese wieder zurückzubauen. Für den ADAC Regionalclub, der seit der Einrichtung der ersten temporären Radwege die Herangehensweise des Senats kritisiert hatte, keine überraschende Entscheidung, aber dennoch kein Grund zum Feiern, sagt Volker Krane, Verkehrsvorstand vom ADAC Berlin-Brandenburg:
„Die Corona-Pandemie zu nutzen, um Straßenraum dauerhaft umzuverteilen, war der falsche Ansatz. Die Niederlage des Senats darf jedoch kein Anlass dafür sein, die ideologischen Fronten zwischen Auto- und Fahrradfahrern weiter zu verschärfen. Wir alle wollen, dass der Verkehr sauberer und sicherer wird. Diese Herausforderungen bleiben auch über die Pop-Up-Radweg-Ära hinaus erhalten.
Deshalb muss es in erster Linie darum gehen, Konzepte zu entwickeln, die auch in der Zukunft Bestand haben und das klappt nicht im Pop-Up-Verfahren mit ein paar gelben Linien auf dem Asphalt. Stattdessen bedarf es einer klugen und kreativen Planung, bei der auch Interessensgruppen, Experten und Betroffene eingebunden werden müssen. Nicht immer muss der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mit gravierenden Einschränkungen für den Autoverkehr einhergehen, das zeigt das Beispiel der Fahrradstraßen.
Ob und wo neue Radwege entstehen, sollte in erster Linie am Bedarf und der Verkehrssicherheit entschieden werden. Die Erfahrungen der vergangenen Monate sollten nun umfassend evaluiert werden, sodass eine datenbasierte Entscheidungsgrundlage geschaffen wird. Rein Idealistische Gründe dürfen nicht zu unnötig mehr Staus und Umweltbelastungen führen.“
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