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Berlin-Brandenburg | 09.06.2026

Handy am Steuer in Berlin: Knapp 4 von 100 Kfz-Fahrenden nutzen Smartphone während der Fahrt

ADAC Verkehrsbeobachtung zeigt: Ob Auto oder Rad – Handy-Nutzung im Straßenverkehr ist alltäglich, hohe Dunkelziffer bei Verstößen

@istock.com/LeManna

Ein kurzer Blick aufs Smartphone, eine schnelle Nachricht oder das Bedienen einer App: Was viele Verkehrsteilnehmende als Nebensache wahrnehmen, kann lebensgefährlich sein. Eine aktuelle Verkehrsbeobachtung des ADAC zeigt, dass verbotene Handynutzung während der Fahrt in Berlin zum Alltag gehört.

Für die Erhebung wurden in Berlin insgesamt 2.283 Kraftfahrzeuge an der Oberbaumbrücke und 2.777 Radfahrende (inklusive E-Bike & E-Scooter) an der Linienstraße beobachtet. Im Beobachtungszeitraum von insgesamt zehn Stunden an Werktagen Anfang März 2026 wurden insgesamt 124 Verstöße gezählt, davon 82 durch Kfz-Fahrende und 42 durch Radfahrende.

Insgesamt nutzten 3,6 Prozent der beobachteten Kfz-Fahrenden ihr Handy verbotswidrig während der Fahrt. Damit liegt Berlin bei den Handyverstößen im Kfz-Verkehr über dem bundesweiten Durchschnitt von 2,7 Prozent. Auch bei Radfahrenden wurden Verstöße festgestellt: Im Rahmen der Erhebung nutzten 1,5 Prozent der beobachteten Radfahrenden ihr Smartphone während der Fahrt (bundesweit: 1,4 Prozent).

Berlin ist neben Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main eine von fünf deutschen Großstädten, in denen der ADAC die Smartphone-Nutzung im fließenden Verkehr systematisch untersucht hat.

Dunkelziffer: ADAC vermutet rund eine Milliarde Handy-Verstöße im Jahr

Die Ergebnisse der ADAC Verkehrsbeobachtung weisen eine erhebliche Diskrepanz zwischen registrierten und tatsächlichen Verstößen auf. Zwar werden bundesweit jährlich rund 400.000 Handyverstöße durch Kfz-Fahrende polizeilich erfasst, die ADAC Daten deuten jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Zahl um ein Vielfaches höher liegt. Hochgerechnet auf das gesamte Kfz-Verkehrsaufkommen in Deutschland ergibt sich eine Dunkelziffer von rund einer Milliarde Verstöße pro Jahr.

Das klassische Telefonieren mit dem Handy am Ohr spielt dabei nur noch eine untergeordnete Rolle. Die meisten Verkehrsteilnehmenden hielten ihr Smartphone in der Hand, etwa zum Lesen und Schreiben von Nachrichten, zur Bedienung von Apps oder anderen Funktionen. Gerade diese Form der Ablenkung erhöht das Unfallrisiko erheblich, da der Blick oft über mehrere Sekunden vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird.

Bereits kurze Ablenkungen können schwerwiegende Folgen haben: Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden auf sein Smartphone schaut, legt fast 30 Meter „blind“ zurück. In einer dicht befahrenen Stadt wie Berlin mit vielen Radfahrenden und querendem Fußverkehr kann das schwerwiegende Folgen haben.

ADAC Umfrage: Mehrheit der Befragten für Handy-Blitzer

Wie verbreitet die Handynutzung im Straßenverkehr ist, zeigt auch eine bundesweite Online-Umfrage des ADAC mit gut 2.000 Befragten: Jeder zweite Autofahrende (52 Prozent) gibt an, das Smartphone bereits während der Fahrt genutzt zu haben. Gleichzeitig berichten 41 Prozent von gefährlichen Situationen, die sie erlebt haben, weil andere Verkehrsteilnehmende ihr Handy nutzten.

Vor diesem Hintergrund spricht sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für mehr Kontrollen aus. Rund 70 Prozent der Befragten befürworten den bundesweiten Einsatz sogenannter Handy-Blitzer. Die Kamera-Systeme erkennen mithilfe von künstlicher Intelligenz mögliche Verstöße und können so die Verkehrsüberwachung unterstützen. Bislang sind sie nur in Rheinland-Pfalz im Einsatz.

Verstöße mit Konsequenzen

Handyverstöße werden bereits heute sanktioniert: Wer am Steuer eines Kraftfahrzeuges mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, muss mit mindestens 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Für Radfahrende beträgt das Bußgeld 55 Euro. Während Radfahrende ihr Smartphone im Stand, etwa an einer Ampel, nutzen dürfen, ist dies für Kfz-Fahrende nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt. Eine Start-Stopp-Automatik reicht hierfür nicht aus.

Wer während der Fahrt Handyfunktionen nutzen muss, wie zum Beispiel die Navigation, sollte sicherstellen, dass sich das Telefon fest in einer Halterung befindet. In diesem Fall ist eine Nutzung erlaubt, sofern nur kurz auf das Gerät geblickt wird. Generell verboten ist jede Nutzung, die durch längere Blickabwendung die Aufmerksamkeit am Verkehrsgeschehen beeinträchtigt – insbesondere das Lesen oder Schreiben von Nachrichten. Für Telefonate im Auto rät der ADAC dringend zur Nutzung einer Freisprecheinrichtung.

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