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Berlin-Brandenburg | 30.11.2016

ADAC Führerscheinservice für Berliner nur noch bis Ende Dezember 2016 möglich

Landesamt kündigt nach 17 Jahren Kooperationsvereinbarung mit dem ADAC Berlin-Brandenburg e.V.

Wer in Berlin ohne mühselige Terminvergabe oder lange Wartezeiten seinen rosa oder grauen „Lappen“ in einen EU-Kartenführerschein umtauschen oder einen internationalen Führerschein beantragen möchte, sollte sich beeilen. Nur noch bis 30. Dezember 2016 sind die Berliner ADAC Geschäftsstellen berechtigt, den beliebten Führerscheinservice anzubieten.

Aus administrativen Gründen hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) die Kooperationsvereinbarung mit dem ADAC Berlin-Brandenburg zum Jahresende gekündigt. Damit endet nach 17 Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Der Automobilclub hätte den bürgerfreundlichen Führerscheinservice gern fortgeführt, schließlich konnten sich dadurch knapp 2.000 Berliner pro Jahr den Gang zum überlaufenen Bürgeramt sparen. Spätestens ab 2033 müssen alle Autofahrer in Europa mit dem einheitlichen EU-Kartenführerschein ausgestattet sein. Insofern werden die Führerscheinbehörden in den nächsten Jahren alle Hände voll zu tun haben. Vor diesem Hintergrund kann der ADAC Berlin-Brandenburg die Entscheidung umso weniger nachvollziehen.

Führerschein-Übersetzungen sind von den Änderungen jedoch nicht betroffen. Nach wie vor können in jeder Geschäftsstelle des ADAC Berlin-Brandenburg Übersetzungen ausländischer Führerscheine ins Deutsche und entsprechende Klassifizierungen beantragt werden. Je nach Aufwand dauert die Bearbeitung ein bis drei Wochen und es fallen Gebühren zwischen 11 und 59 Euro an.

Noch bis zum 30. Dezember 2016 können der EU-Kartenführerschein für die übliche Gebühr von 24 Euro und der internationale Führerschein für 15 Euro bei den Berliner ADAC Geschäftsstellen in der Bundesallee 29/30 und Alexanderstr./Ecke Karl-Liebknecht-Str. beantragt werden. Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung für Berlin, der Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.

Ab Januar 2017 sind für diesen Service dann ausschließlich die Bürgerämter in den Berliner Bezirken sowie die Fahrerlaubnisbehörde des LABO zuständig.
 


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