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Berlin-Brandenburg | 16.09.2021

ADAC Berlin-Brandenburg zur Abkehr von der „Berliner Linie“

- Das rücksichtsvolle Abstellen von Krafträdern auf den Gehwegen muss weiterhin
geduldet werden
- Lieferanten brauchen konkrete Lösungen für eine rechtskonforme
Warenauslieferung

Das Abstellen von Motorrädern oder Motorrollern auf den typischerweise breiten Gehwegen in Berlin galt jahrzehntelang nicht als Problem. Beschwerden über Behinderungen durch auf Gehwegen falsch abgestellte Krafträder waren und sind rar. Auch deshalb war das Abstellen außerhalb der Fahrbahn durch die sogenannte „Berliner Linie“ – eine interne Dienstanweisung der Behörden - seit 1978 geduldet. Erst das vermehrte wilde Abstellen von Leih-E-Tretrollern brachte das Thema der Platzverteilung auf den Bürgersteigen in den vergangenen Jahren immer wieder zum Kochen. Doch auch wenn die meisten Motorrad- und Rollerfahrer ihre Fahrzeuge unauffällig und rücksichtsvoll parken, will der Senat nun von der Berliner Linie Abstand nehmen.

„Die Abkehr von der einstigen Dienstanweisung erscheint uns als ein reiner Willkürakt der Senatsverwaltung. Wir haben schon jetzt eine akute Parkplatz-Not. Der Park-Such-Verkehr macht bereits 30 bis 40 Prozent des gesamten Verkehrs aus und trägt damit sowohl zur Belastung der Umwelt als auch der Nerven der Verkehrsteilnehmenden bei. Statt smarte Parkraummanagement-Lösungen zu erstellen und umzusetzen, verschärft der Senat mit diesem Vorgehen nur die Verkehrsprobleme in unserer Stadt.“, kritisiert Volker Krane, Vorstand für Verkehr im ADAC Berlin-Brandenburg.

Auch das Halten von Lieferwagen in zweiter Reihe war bis dato von den Behörden im Rahmen der Berliner Linie geduldet. In Zusammenhang mit der Parkplatznot verursachen die zunehmenden Lieferverkehre immer wieder gefährliche Situationen und erhebliche Staus auf den Straßen. Für Volker Krane ist das Halten in zweiter Reihe kein Kavaliersdelikt. Jedoch sei es ihm zufolge Aufgabe der Politik, für dieses Problem effiziente Lösungen zu finden: „Aufgrund der mangelnden Alternativen für eine rechtskonforme Auslieferung von Waren werden die Fahrer in die Bredouille getrieben. Die Einrichtung von Lade- und Lieferzonen im Rahmen eines Parkraumgesamtkonzeptes könnte maßgeblich dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in unserer Stadt zu erhöhen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Freihaltung solcher Zonen auch mindestens in festgelegten Zeitfenstern scharf kontrolliert wird“, so Krane weiter.

Mir der begrenzten Ressource Parkraum sollte dem ADAC Regionalclub zufolge möglichst flächensparend umgegangen werden. Von daher sei es von Vorteil, wenn parkende Motorräder anderen Kraftfahrzeugen den knappen Parkraum auf der Straße nicht streitig machen müssen. Einen adäquaten Parkplatz zu finden, wird für Motorrad- und Motorroller-Fahrende künftig also ebenso herausfordernd wie für Autofahrende. Wer aus der Not heraus dennoch auf dem Gehweg abstellt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.

Neu ist auch, dass Halter von Krafträdern für das Parken künftig genau wie Autofahrer ein Ticket lösen beziehungsweise eine Anwohnervignette beantragen müssten. Wo der Parkschein oder die Vignette am motorisierten Zweirad angebracht werden soll, ist allerdings fraglich. Auch die Parkbedingungen auf der Straße sind für Krafträder nicht immer optimal. So erschweren unebener Fahrbahnbelag oder abschüssige Fahrbahnen das Abstellen.

„Motorräder nehmen wesentlich weniger Verkehrsraum in Anspruch als Pkw und haben somit verkehrlich und stadtgestalterisch Vorteile gegenüber anderen Verkehrsmitteln, die es zu nutzen gilt. Deshalb darf diese Alternative zum Auto nicht unnötig unattraktiv werden.“, sagt Volker Krane. Um auch künftig Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden auf den Gehwegen zu vermeiden, könnten dem ADAC Berlin-Brandenburg zufolge platzsparende und motorradgerecht-gestaltete Parkplätze mittels entsprechender Markierungen auf Bürgersteigen eingerichtet werden.


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