Orkan und Schnee: Was von Fahrzeugdächern fliegt
ADAC Autoversicherung: Kann der Verursacher eines Schadens nicht ermittelt werden, hilft nur die eigene Vollkaskoversicherung
(ADAC Autoversicherung AG) Gerade bei starkem Wind und Schneefall ist erhöhte Vorsicht geboten wegen Schnees und vereister Schneestücke, die von Fahrzeugdächern fliegen können. Denn: Oft sind Fahrzeuge nur unzureichend von der gefährlichen Last auf dem Dach befreit. Im Stadtverkehr bleiben die Schnee- und Eishaufen oft mehrere Tage auf den Dächern von Pkw haften, insbesondere wenn Autofahrer keine Garage haben und ihre Pkw länger im Freien parken. Diese Fahrzeuge gefährden andere Verkehrsteilnehmer.
Auf Autobahnen sind vor allem Eisplatten gefährlich, die von Lkw-Dächern herabfallen können. Entstehen Schäden durch herabfliegendes Eis, kann sich der Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden, der den Schaden verursacht hat. Wichtig dabei ist der Nachweis, dass Eis oder vereiste Schneestücke tatsächlich vom vorausfahrenden Fahrzeug gefallen sind. Diesbezüglich sollte man Zeugen notieren und Beweise sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichenaufnahme nicht ermittelt werden, kommt eine Regulierung des Fahrzeugschadens nur über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht. Ansonsten bleibt man als geschädigter Autofahrer auf den Kosten sitzen.
Grundsätzlich ist jeder Lkw-und Autofahrer für die Entfernung von Eisplatten und Schnee selbst verantwortlich. Andernfalls drohen bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall kommt. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und Fahrverbote möglich. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Autos und Lkw zu halten und mit etwaigen fliegenden Eisplatten zu rechnen, bringt ein Plus an Sicherheit.
Produktangebot
Zum Tarifrechner der ADAC Autoversicherung geht es hier.
Presse Ansprechpartner