E-Auto für ADAC Mitglieder: ADAC SE und Nissan Deutschland erweitern LEAF-Leasingangebot
Seit Juni 2020 72 Prozent der LEAF-Leasingverträge von ADAC Mitgliedern abgeschlossen
(ADAC SE) ADAC Mitglieder können ab sofort zu Sonderkonditionen auf ein neues Leasingangebot für den Nissan LEAF zurückgreifen. Nachdem bis Herbst die Ausstattungslinie Tekna angeboten wurde, profitieren Elektroauto-Interessierte nun von einer größeren Auswahl.
Bereits bei 99 Euro monatlich für den LEAF ZE1 mit 40-kWh-Batterie geht es los. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Die Gesamtlaufleistung liegt bei 30.000 Kilometern1. Der Kunde geht mit 7.400 Euro in Vorleistung. Davon können 6.000 Euro über die Innovationsprämie zurückerstattet werden.
Mehr Auswahl für das ADAC Mitglied
Der LEAF ZE1 MY19 verfügt über einen 110 kW/150 PS starken Elektromotor und eine Batterie mit 40 kWh Kapazität, die für eine kombinierte Reichweite von bis zu 270 Kilometern sorgt (bis zu 389 Kilometer Reichweite im städtischen WLTP-Zyklus)2.
Das serienmäßige e-Pedal ermöglicht das Beschleunigen und Verzögern allein mit dem Fahrpedal und sorgt damit für ein einzigartiges komfortables Fahrerlebnis. Standardmäßig an Bord ist außerdem ein Multimediasystem mit Nissan Connect Navigation sowie Smartphone-Einbindung via Apple CarPlay oder Android Auto. Zudem profitiert der Fahrer von einer Rückfahrkamera mit Farbmonitor.
In der Version Tekna kommen unter anderem das Fahrerassistenzsystem ProPILOT hinzu, ein Premium-Soundsystem von Bose, eine Velours-Lederausstattung mit beheizbaren Sitzen vorne und hinten sowie Voll-LED-Scheinwerfer.
Darüber hinaus bietet Nissan den LEAF auch mit einer 62-kWh-Batterie, einem 160 kW/217 PS starken Elektroantrieb und einer kombinierten Reichweite von bis zu 385 Kilometern3 an.
Erkenntnisse aus Sommer und Herbst
Nachdem das Angebot der Halbjahresmiete des Nissan LEAF Tekna auslief – das limitierte Fahrzeugkontingent war bereits nach kurzer Zeit erschöpft – wird jetzt in der Kooperation der ADAC SE und Nissan Deutschland ausschließlich auf Leasing gesetzt. Das Nissan Leasing ist bei den ADAC Mitgliedern beliebt: 72 Prozent der seit Beginn der Kooperation im Juni 2020 abgeschlossenen Verträge für den Nissan LEAF wurden nämlich von ADAC Mitgliedern abgeschlossen. 76 Prozent dieser Leasingabschlüsse wurden von Männern getätigt. Ihr Durchschnittsalter liegt bei 49 Jahren. Ebenfalls eine interessante Marktzahl: Von allen LEAF-Leasingnehmern, die ADAC Mitglieder sind, leben 44 Prozent in Bayern. Die hohe Nachfrage in puncto Leasing führte letztlich dazu, dass das Angebot nun ausgebaut wurde.
Dass E-Mobilität bei Nissan eine wichtige Rolle spielt, zeigt auch folgende Relation: 8 Prozent aller Nissan Zulassungen seit Juni 2020 fallen auf den Nissan LEAF. Diese Zahl ist im Kontext zum Gesamtmarkt interessant. Im Branchenschnitt beträgt der Anteil der E-Auto-Zulassungen nämlich 6,2 Prozent im selben Zeitraum, also weniger als bei Nissan.
Nissan LEAF ZE1 MY19 mit 40-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 17,1; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+.
Nissan LEAF e+ ZE1A MY19 mit 62-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 18,5; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+
1 nur bei teilnehmenden Händlern.
2 Bis zu 389 Kilometer Reichweite im städtischen WLTP-Zyklus. Kombinierte Reichweite nach WLTP liegt bei 270 Kilometern.
3 Bis zu 528 Kilometer Reichweite im städtischen WLTP-Zyklus. Kombinierte Reichweite nach WLTP liegt bei 385 Kilometern.
Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO(EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung 2017/1347 (WLTP) ermittelt.
Null CO2-Emissionen bei Gebrauch (bei Verwendung von Energie aus regenerativen Quellen). Verschleißteile nicht inbegriffen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch und die CO2-Emissionen eines Elektrofahrzeugs hängen von der effizienten Verwendung des Kraftstoffs/Energieinhalts der Batterie durch das Elektrofahrzeug ab und werden vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren (z. B. Umgebungsbedingungen) beeinflusst.
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