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ADAC e.V. | Verkehr | 18.08.2016

Todesgefahr am Stauende

ADAC: zu geringer Abstand häufigste Ursache für Lkw-Unfälle / Schalten Fahrer den Notbremsassistenten aus?

In den vergangenen Wochen haben sich auf Deutschlands Autobahnen mehrere tödliche Verkehrsunfälle ereignet, weil Lastwagen in ein Stauende gerast sind. Bei einem weiteren Unfall sind heute auf der A 61 bei Koblenz zwei Autoinsassen offenbar schwer verletzt worden. Dass diese Unfälle keine Seltenheit sind, belegt die amtliche Statistik des Jahres 2014: Rund 60 Prozent der tödlichen Unfälle mit Lkw-Fahrern als Hauptverursachern waren Zusammenstöße mit vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeugen. Eine der häufigsten Ursachen für Lkw-Unfälle ist nach Angaben des ADAC zu geringer Abstand zum Vordermann. Auch Ablenkung und Übermüdung spielen bei der Unfallentstehung eine Rolle.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand auf Autobahnen beträgt für Lkw, wenn sie schneller als 50 km/h fahren, 50 Meter. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h bleiben dem Fahrer also nur zwei Sekunden Zeit zu reagieren. Doch in der Realität beträgt der Abstand oft nur wenige Meter – Auffahrunfälle mit schwerwiegenden Folgen sind damit praktisch unausweichlich. Ist ein Brummi-Fahrer zudem abgelenkt oder übermüdet, verlängert sich die Reaktionszeit entsprechend.

Seit November 2015 müssen alle in der EU neu zugelassenen Lkw mit mehr als acht Tonnen Gewicht mit einem Notbremsassistenten ausgestattet sein. Bis alle Fahrzeuge mit dem automatischen Hilfssystem ausgerüstet sind, werden noch Jahre vergehen. Ab 2018 wird der Assistent auch Pflicht in allen Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen. Eine Nachrüstung ist aufgrund des komplizierten Eingriffs in die Bremssteuerung nicht möglich. Und auch der Notbremsassistent ist kein Garant für mehr Sicherheit: Es besteht die Gefahr, dass Lkw-Fahrer ihn dauerhaft ausschalten, weil sie ansonsten nicht so nah an den vorausfahrenden Lkw heranfahren können. Dies ist auf Autobahnen gängige Praxis, insbesondere vor Überholvorgängen. Ohnehin ist die derzeit gesetzlich vorgeschriebene Wirkung des Bremsassistenten bescheiden: Er muss die Geschwindigkeit um lediglich 10 km/h reduzieren.

Der ADAC spricht sich dafür aus, dass die Polizei ihre Verkehrskontrollen ausweitet. Dazu gehört, die geltenden Lkw-Abstandsregelungen konsequenter zu überwachen und zu ahnden, ebenso die Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten. Der Notbremsassistent sollte nicht dauerhaft ausgeschaltet werden können. Schließlich sollte der Bremsassistent das Tempo um mindestens 40 km/h bei einem stehenden Hindernis reduzieren. Selbst dann hat der 40-Tonner noch die gleiche zerstörende Energie wie ein Mittelklasse-Fahrzeug, das mit 200 km/h ungebremst ins Stauende einschlägt.

Autofahrer sollten bei Erkennen eines Staus sofort das Warnblinklicht anschalten und den nachfolgenden Verkehr im Rückspiegel beobachten. Wer ausreichend Abstand zum Vordermann hält, kann sich notfalls mit seinem Auto auf den Standstreifen retten.

Zu diesem Text gibt es in der Mediathek Footage zum Download.

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