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ADAC e.V. | Verkehr | 03.08.2020

StVO-Kompromiss nicht leichtfertig zerreden

Korrekturen tragen der Kritik durch den ADAC Rechnung

© Stock.adobe.com/rcfotostock

Der ADAC fordert, den Kompromissvorschlag zur StVO nicht reflexartig zu zerreden und damit eine rechtssichere Handhabung zu verschleppen. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Der vorgelegte Kompromiss trägt der Kritik an einer überzogenen Sanktionierung von Autofahrern bei Geschwindigkeitsverstößen Rechnung, ohne das Ziel der StVO-Novelle in Frage zu stellen: Den stärkeren Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer. Dieses Anliegen wird von allen Parteien geteilt, so dass das teilweise kategorische Nein unverständlich ist. Die Neuregelung des Bußgeldkatalogs darf nicht am Parteienstreit scheitern.“

Nicht jede Überschreitung um 21 bis 31 km/h innerorts bzw. 26 bis 41 km/h außerorts sei als grober Verkehrsverstoß anzusehen, so Hillebrand weiter: „Die Differenzierung je nach Gefährdungslage ist richtig. Dabei innerorts Verstöße vor Kindergärten und Schulen härter zu sanktionieren und mit einem Fahrverbot zu belegen, erscheint sinnvoll.“

Der Kompromissvorschlag des Bundes zur StVO sieht nach Medienberichten vor, dass die beschlossenen Sanktionen für Tempoverstöße entschärft werden. Den Führerschein für einen Monat abgeben muss demnach nur, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird. Ursprünglich sollte diese Grenze grundsätzlich innerorts gelten. Außerorts sah der ursprüngliche Entwurf ein einmonatiges Fahrverbot bereits ab 26 km/h vor. Dieses soll nun nur greifen, wenn die Geschwindigkeit an Autobahnbaustellen um diesen Wert überschritten wird. In der Regel soll das Fahrverbot erst wieder bei 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts gelten.

Der Kompromiss sieht vor, dass die Bußgelder auch ab 21 km/h angehoben werden. Hillebrand: „Dass diese Bußgelder angehoben werden sollen, ist aufgrund der Verdoppelung der Verwarnungsgelder bis 20 km/h konsequent.“ Wichtig aus Sicht des ADAC: „Bei der Neuregelung von Bußgeldern muss aber auch sichergestellt werden, dass das Verhältnis der Bußgelder für Pkw gegenüber Verstößen mit Lkw und Bussen wiederhergestellt wird. Denn es darf nicht sein, dass Verstöße mit schweren Fahrzeugen geringer bestraft werden als identische Verstöße mit einem Pkw oder Motorrad.“


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