Richtiger Kaufvertrag gibt Sicherheit
ADAC: Auch die richtigen Dokumente sollten beim Kauf vorliegen
Für den Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein schriftlicher Kaufvertrag unentbehrlich. Auf Nummer sicher geht man mit dem ADAC-Kaufvertrag, der alle wichtigen Positionen und Aspekte festhält. Dieser steht unter www.adac.de zum kostenlosen Download bereit.
Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags sollte der Käufer die Eintragung in den Fahrzeugpapieren überprüfen. Ist dort eine andere Person eingetragen als der Verkäufer, sollte sich der Käufer eine schriftliche Verkaufsvollmacht sowie die Ausweispapiere (bzw. Kopien) des Bevollmächtigten zeigen lassen. Die Zusatzausstattungen sollten aufgeführt sein und die Verkaufsanzeige umgehend an die Kfz-Zulassungsstelle und die Kfz-Versicherung geschickt werden, wenn das Fahrzeug im angemeldeten Zustand verkauft wird. Alle Vertragsformulare sollten immer vollständig ausgefüllt werden.
Zum angemeldeten Fahrzeug gehören immer folgende Papiere und bieten dem Käufer Sicherheit: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, das Inspektionsscheckheft (die vorgesehenen Felder sollten korrekt abgestempelt sein) und die Bedienungsanleitung. Auch der Untersuchungsbericht als Beleg über die letzte Hauptuntersuchung und der AU-Prüfnachweis sowie das COC-Papier (belegt vor allem bei Kfz von außerhalb der EU, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typengenehmigung entspricht), sollten beim Kauf vorliegen.
Sollte der Verdacht aufkommen, dass das Traumauto schon einmal gestohlen wurde, erhält man bei der Polizei Auskunft, ob es auf der Fahndungsliste steht.