Die Seite benötigt aktiviertes Javascript! Wie Sie JavaScript in Ihrem Browser aktivieren

ADAC e.V. | Verkehr | 10.03.2016

Klares Votum gegen generelles Tempo 30

78 Prozent der ADAC-Mitglieder gegen niedrigere Regelgeschwindigkeit / Unter anderem mehr Schleichverkehr in Wohngebieten befürchtet

Kaum ein Thema wird in Städten und Gemeinden so kontrovers diskutiert wie die Einführung von Tempo 30 als innerstädtische Regelgeschwindigkeit. Der ADAC hat das Meinungsbild seiner Mitglieder dazu in einer repräsentativen Umfrage ermittelt– mit eindeutigem Ergebnis. Danach lehnt eine deutliche Mehrheit eine generelle Tempo-30-Regelung ab, 78 Prozent der Club-Mitglieder sprechen sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.

Die Mehrheit der befragten ADAC-Mitglieder erwartet bei einer generellen Tempo-30-Regelung längere Fahrzeiten. Sie befürchtet zudem, dass Schulen und Kindergärten nicht mehr als besondere Gefahrenpunkte wahrgenommen werden. Mehr Schleichverkehr durch Wohngebiete erwartet knapp die Hälfte der Mitglieder. Als Vorteil von Tempo 30 wird vor allem eine höhere Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer gesehen. Der Großteil der ADAC-Mitglieder fühlt sich nicht oder nur geringfügig durch Verkehrslärm im Wohnumfeld gestört. Gut die Hälfte der Befragten gab dabei an, in Tempo-30-Bereichen zu wohnen.

Tempo 50 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert und gilt in Deutschland seit 1957. Eine davon abweichende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann entweder auf bestimmten Strecken eingerichtet werden oder als Tempo-30-Zone. Tempo 30 auf Streckenabschnitten kann in begründeten Fällen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder zur Lärmreduzierung angeordnet werden. Tempo-30-Zonen werden für gewöhnlich in Wohngebieten eingerichtet sowie in Gebieten mit starkem Fußgänger- und Radverkehr.

Nach Ansicht des ADAC ist Tempo 30 in Wohngebieten eine sinnvolle Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. In vielen Kommunen sind schon heute weite Gebiete als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Ebenso unterstützt der Club die geplante Änderung der StVO: Künftig können Gemeinden auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen leichter Tempo 30 anordnen. Eine generelle Tempo-30-Regelung ist allerdings nicht sinnvoll: Das Hauptverkehrsstraßennetz würde dadurch an Attraktivität verlieren und aufgrund der längeren Reisezeiten seine Bündelungsfunktion einbüßen. In der Folge ist mit Verkehrsverlagerungen und unerwünschtem Ausweichverkehr in bestehende Tempo-30-Zonen in Wohngebieten zu rechnen.

Bilder (1)

Bild 1 1 Bild

Bild herunterladen