Bei Warnblinklicht gilt Schrittgeschwindigkeit
ADAC: Busse dürfen an Haltestellen nur vorsichtig überholt werden
Zum Start ins neue Schuljahr gilt die verstärkte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr den Kindern. Viele von ihnen fahren mit dem Bus zur Schule. Der ADAC fasst zusammen, was Autofahrer an Haltestellen zu beachten haben.
Generell gilt: Hält ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer vorsichtig daran vorbeifahren, ohne aussteigende Fahrgäste zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig, muss das Auto stehenbleiben. Besondere Vorsicht gilt an Schulbushaltestellen: Vor allem Schulanfänger, die zum ersten Mal selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus und sind dabei oft abgelenkt, sodass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.
An unfallgefährdeten Haltestellen müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich ihr nähern oder Fahrgäste ein- und aussteigen. Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden.
An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich getrennt ist. Diese Regelungen gelten auch für Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften und für Haltebuchten.
Mit seiner Verkehrsinitiative „Für einen sicheren Schulweg!“ will der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei Kindern zu senken. Ziel der Initiative ist es, Eltern und Kinder über die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren und aufzuzeigen, wie eine sichere Mobilität gewährleistet werden kann.
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