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ADAC e.V. | Touristik | 10.02.2021

Pauschalreisen: Sicherungsfonds schützt Verbraucher

ADAC: Aus der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook sind im Grundsatz die richtigen Lehren gezogen worden

© iSock.com/Danilo Andjus

Der ADAC bewertet den Gesetzentwurf zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen als einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Reisenden und Anbietern. Kundengelder würden besser geschützt und Mehrkosten etwa eine Rückführung in die Heimat abgesichert, sagt ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Aus der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook, von der unzählige Reisende betroffen waren und bei der sich die Grenzen einer Absicherung über Versicherungen gezeigt hätten, sind im Grundsatz die richtigen Lehren gezogen worden“, so Heinen.

Die Änderungen im Pauschalreiserecht, über die heute das Kabinett berät, sehen vor, dass die Reiseveranstalter ab dem 1. Juli 2021 bis Herbst 2026 durch Pflichtentgelte einen von der Branche selbst organisierten und vom Staat kontrollierten Reisesicherungsfonds aufbauen. Er soll finanziell so ausgestattet werden, dass er die Insolvenz des größten deutschen Reiseveranstalters und mindestens eines weiteren mittelgroßen Veranstalters bewältigen kann.

Aus Sicht des ADAC ist es wichtig, dass nicht nur Vorauszahlungen, sondern auch weiterhin die Kosten für die Rückführung in die Heimat abgedeckt sind. Falls bei Insolvenzfällen in der Aufbauphase des Fonds die Mittel nicht ausreichen, springt der Staat ein.

„Der Reisesicherungsfonds muss auch direkt einspringen, wenn Reiseveranstalter Vorleistungen – zum Beispiel Hotelübernachtungen – noch nicht bezahlt haben“, sagt der ADAC Tourismuspräsident: „ Es darf nicht wieder passieren, dass Reisende in solchen Fällen selbst vor Ort hohe Zahlungen leisten müssen, die sie sich anschließend vom Versicherer mühsam zurückholen müssen.“


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